Kreis Düren: Die untere Jagdbehörde des Kreises Düren hat die Schonzeit für Überläuferkeiler und nicht führende Überläuferbachen aufgehoben. Diese Verfügung geht auf einen Erlass des Umweltministeriums NRW zurück. Das Ministerium hatte die Jägerschaft Anfang der Woche aufgerufen, Schwarzwild das ganze Jahr über intensiv zu bejagen. Die Aufhebung der Schonzeit gilt zunächst bis zum 31.03.2021.

Die aktuelle Entwicklung des Seuchengeschehens ASP in den östlichen Nachbarländern Tschechien und Polen bedroht verstärkt auch die Tierhaltung in Nordrhein-Westfalen. Die Konsequenzen einer Infektion von Haus- oder Wildschweinen mit dem ASP-Virus wären äußerst schwerwiegend und mit massiven Folgen für die betroffene Landwirtschaft und den Jagdsektor verbunden. Weiter entstehen durch die sehr hohen Schwarzwildbestände übermäßige Wildschäden auf landwirtschaftlichen Flächen, Sportanlagen sowie Grünflächen in befriedeten Bezirken. Die intensive Bejagung des Schwarzwildes ist daher über mehrere Jahre hinweg, bis zu einer deutlichen Entspannung der Situation, fortzuführen. Von Jagdreisen in Ländern mit ASP-Geschehen wird weiterhin dringend abgeraten.
 
Die Afrikanische Schweinepest (ASP) ist für den Menschen ungefährlich, für infizierte Wild- und Hausschweine allerdings tödlich.
 
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