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Kreis Düren: Um die Ein- oder Verschleppung der Vogelgrippe zu vermeiden, hat der Kreis Düren am Mittwoch, 21. Dezember 2016, eine Stallpflicht für das gesamte Kreisgebiet angeordnet. Bislang galt diese nur in der Gemeinde Vettweiß.


Reaktion auf Geflügelpest im Kreis Soest

Ab sofort sind Halter von Geflügel im Kreis Düren dazu verpflichtet Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasanen, Laufvögel, Wachteln, Enten oder Gänse ausschließlich in geschlossenen Ställen oder vergleichbaren Vorrichtungen zu halten, die gegen Einträge von außen und dem Eindringen von Wildvögeln gesichert sind. Zudem sind vorgeschriebene Hygienemaßnahmen zum Schutz der jeweiligen Tierbestände strikt einzuhalten. Nach dem Ausbruch der Geflügelpest in einer Putenhaltung im Kreis Soest am vergangenen Wochenende ist es erforderlich geworden, weitere Schutzmaßnahmen zu ergreifen.
Alle Geflügelhalter werden per Post informiert

Grundsätzlich gelten bereits jetzt schon für alle privaten und gewerblichen Geflügelhaltungen im Kreis Düren bestimmte präventive Sicherheitsmaßnahmen. Dazu gehört beispielsweise, dass die Eingänge zu den Geflügelhaltungen mit geeigneten Einrichtungen zur Schuhdesinfektion zu versehen sind und dass beim Betreten Schutzkleidung anzulegen ist. Über Einzelheiten werden alle Geflügelhalter vom Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz zeitnah in einem persönlichen Schreiben informiert. Darüber hinaus sind Geflügelbörsen und Märkte sowie Veranstaltungen anderer Art, bei denen Geflügel verkauft oder zur Schau gestellt, weiterhin untersagt.

Die Aviäre Influenza (Vogelgrippe) ist eine hoch ansteckende Viruserkrankung, die bevorzugt Hühnervögel und Puten, aber auch Wassergeflügel wie Enten und Gänse befällt. Das Virus wird durch direkten Tierkontakt, aber auch durch die Luft übertragen, so dass sich eine Infektion leicht ausbreiten kann. Am 18. November war das Virus bei einem Wildvogel im Kreis Wesel festgestellt worden.
Geflügelhalter müssen ihren Bestand grundsätzlich melden

Das Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz des Kreises Düren weist in diesem Zusammenhang vorsorglich nochmals darauf hin, dass ausnahmslos jeder Geflügelhalter zur Meldung seines Bestandes beim Amt verpflichtet ist (Kontakt: Telefon: 02421/22-1915, E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

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