Jülich: Vertreter der Feuerwehr der Stadt Jülich sind bei Probefahrten mit den Einsatzfahrzeugen teilweise gefährliche Parksituationen aufgefallen, die es den Einsatzfahrzeugen der Feuerwehr fast unmöglich machen, die Straße zu passieren.
Daher möchte die Stadt Jülich zum wiederholten Male alle Verkehrsteilnehmer darauf aufmerksam machen, dass eine zügige Durchfahrt der Einsatzkräfte lebensnotwendig sein kann. Das Parken in engen Straßenstellen ist gem. § 12 StVO untersagt; es ist eine Mindestbreite für den Fahrbahnverkehr von 3,10m einzuhalten. Das Ordnungsamt wird künftig verstärkt auf die vorliegende Problematik achten. Die Stadt Jülich bittet Sie hiermit im Interesse der eigenen Sicherheit auf Ihr Parkverhalten zu achten. Auch Ihr Leben könnte gefährdet sein!