Merzenich: Gemeinde Merzenich verfügt weitere Einschränkungen des öffentlichen Lebens

 

 

- Die Gemeinde Merzenich hat eine neue Allgemeinverfügung mit Datum vom 21.03.2020 erlassen, die die Allgemeinverfügungen vom 18.03.2020 und 19.03.2020 inhaltlich fortsetzt, erweitert und mit Inkrafttreten aufhebt.

Insbesondere hat die neu erlassene Allgemeinverfügung Auswirkungen auf die ortsansässigen Handwerker und Dienstleister. Grundsätzlich können Handwerker und Dienstleister ihrer Tätigkeit weiterhin nachgehen. Ausgenommen hiervon sind aber jetzt körpernahe Dienstleistungen, insbesondere Friseure, Nagelstudios, Tattoo und Piercing Studios, Kosmetiksalons, Massagesalons, Fußpflege und ähnliche Einrichtungen, die zu nicht-medizinischen Zwecken aufgesucht werden bzw. die nicht den anerkannten Heilberufen zuzuordnen sind. Diese körpernahen Dienstleistungen sind ab sofort einzustellen bzw. zu schließen.

Untersagt sind auch Hausbesuche zur Ausübung dieser körpernahen Dienstleistungen, die nicht den anerkannten Heilberufen zuzuordnen sind bzw. zu nicht-medizinischen Zwecken erfolgen. Die weiteren Regelungen zur Schließung des Einzelhandels bleiben in Kraft.

Darüber hinaus möchte ich Sie darum bitten Zusammenkünfte von 3 oder mehr Personen unter freiem Himmel zu unterlassen. Nur so tragen wir dazu bei, die weitere Ausbreitung des Corona-Virus zu verhindern. Vermeiden Sie Menschenansammlungen, reduzieren Sie Ihre sozialen Kontakte und beachten Sie die Hygienevorgaben.

Jeder Einzelne muss in dieser schweren Situation Verantwortung für sich selbst und vor allem für die Gemeinschaft übernehmen. Link: https://www.gemeinde-merzenich.de/medien/Allgemeinverfuegung_vom_21.03.2020.pdf

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