Aachen: Zur Eindämmung der steigenden Infektionszahlen hat die Stadt Aachen erneut eine Allgemeinverfügung zur Maskenpflicht erlassen. Diese gilt ab sofort, wie mit der erstmaligen Verfügung zur Maskenpflicht angeordnet, in den Fußgängerzonen und ergänzend auch in bestimmten Parks und Grünanlagen. Die Allgemeinverfügung ist nachzulesen unter aachen.de/corona in der Rubrik „Allgemeinverfügung Stadt Aachen Maskenpflicht“ und gilt ab sofort vorbehaltlich weitergehender Regelungen auf Bundesebene zunächst bis zum 26. April.
 
Angesichts der stetig gestiegenen und seit Tagen andauernden hohen Sieben-Tage-Inzidenz in der Stadt Aachen – diese liegt heute (22. April) bei 159 und damit nach wie vor deutlich über 100 pro 100.000 Einwohner – war es aus Sicht der Stadt unvermeidlich, wiederum auf diese beschränkende Maßnahme zurückzugreifen, aber auch ihren Wirkungskreis zu erweitern.
 
Die Stadt setzt alles daran, gemeinsam mit der StädteRegion und den Hilfen aus den gemeinsam tagenden Krisenstäben entsprechend den rechtlich gegebenen Möglichkeiten, dem Virus zu begegnen und den Menschen hier in der Stadt Aachen ein Stück weit mehr Sicherheit zu geben. Tatsächlich wird festgestellt, dass gerade in den von der Verfügung betroffenen Bereichen die Menschen regen Gebrauch machen von den Möglichkeiten des Einkaufens und Verweilens auf den verbindenden öffentlichen Wegen und Plätzen. Gleiches gilt in Bezug auf die benannten Grünflächen und Parks.
 
Natürlich nutzen die Menschen diese Aufenthaltsräume gerade bei schönem Wetter umso lieber, da so viele ersehnte Freiheiten durch das Corona-Virus begrenzt sind. Viele Menschen nehmen sich dabei gleichwohl die strengen Vorgaben des Infektionsschutzes zu Herzen, aber zunehmend scheint es, als würden die Menschen vor allem im Vertrauen auf Testzentren und negative Testergebnisse, die strenge Notwendigkeit, sich zu schützen durch Distanz und Mund-Nasen-Schutz außer Acht lassen.
 
„Ich nehme die derzeitige Lage und die steigenden Inzidenzwerte sehr ernst. Das schöne Wetter lockt die Menschen nach draußen, die Stadt und vor allem die Parks füllen sich von Tag zu Tag. Deshalb ist es umso wichtiger, dass alle Menschen durch die Alltagsmasken zusätzlich geschützt werden und sich weiterhin und besonders draußen an die Abstandsregeln halten“, betont Oberbürgermeisterin Sibylle Keupen.
 
Angesichts der erhöhten Infektionszahlen und der Risiken im Zusammenhang mit den Virusmutationen, war die Anordnung der Maskenpflicht in den benannten Bereichen erforderlich und geboten.
 
Diese gilt in denFußgängerzonen: Augustinerplatz, Kockerellstraße, obere Pontstraße (von Markt bis Neupforte und von Driescher Gässchen bis Heilig Kreuz), Markt, Jakobstraße (bis Johannes-Paul-II Straße), Johannes-Paul-II Straße, Ritter-Chorus-Straße, Katschhof (inklusive der rückwärtigen Treppe des Rathauses), Krämerstraße, Hühnermarkt, Rethelstraße, Rommelsgasse, Hof, Körbergässchen, Romaneygasse, Münsterplatz, Kleinmarschierstraße (ab Jesuitenstraße), Schmiedstraße, Spitzgässchen, Domhof, Fischmarkt, Annastraße (von Fischmarkt bis Ecke Frère-Roger-Straße), Adalbertstraße, Holzgraben, Dahmengraben, Großkölnstraße, Buchkremerstraße, Ursulinerstraße, Wirichsbongardstraße (zwischen Reihstraße und Friedrich-Wilhelm-Platz), Burtscheider Markt (ab Ecke Hauptstraße), Kapellenstraße (im Bereich Viehhofstraße bis Altdorfstraße) und Altdorfstraße (bis Wendehammer).
 
Zudem gilt ab sofort in folgenden Parks die Pflicht zum Tragen einer Alltagsmaske: Elisengarten, Müschpark, Farwickpark, Stadtgarten, Kennedypark, Frankenberger Park, Bürger- und Jugendpark Moltkebahnhof, Burtscheider Kurgarten, Ferberpark, Nelson-Mandela-Park, Kaiser-Friedrich-Park, Von-Halfern-Park, Westpark, Hollandwiese.
 
Die Stadt Aachen bittet um Verständnis für die weitergehenden Einschränkungen im öffentlichen Bereich.
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