Städteregion Aachen: Die gemeinsam tagenden Krisenstäbe der Stadt Aachen und der StädteRegion Aachen haben sich am Freitagmorgen erneut getroffen, um die aktuelle Lage in Sachen Corona-Virus zu besprechen. Dabei wurde festgehalten, dass es insgesamt in der StädteRegion nunmehr 746 positive Fälle gibt, davon 376 in der Stadt Aachen.

Es gibt zwei weitere Todesfälle in städteregionalen Krankenhäusern zu vermelden: Ein 1934 geborener Mann aus Würselen und eine 1943 geborene Frau aus Aachen sind gestorben.
Somit erhöht sich die Zahl der Todesfälle in der StädteRegion Aachen auf elf. Alle bislang gestorbenen, auf das Corona-Virus positiv getesteten Patienten gehörten nach den vorliegenden Informationen zu den Risikogruppen, hatten multiple Vorerkrankungen und/oder geschwächte Immunsysteme nach Krebserkrankungen. Gezählt werden Bürgerinnen und Bürger, die in den Kommunen der StädteRegion Aachen beheimatet  sind.

Abstrichzentrum: Die Kommunalen Abstrichzentren in Eschweiler und am Aachener Tivoli sind wochentags, 8 bis 18 Uhr, erreichbar.
Alle Menschen, die getestet werden wollen, müssen vorher die Telefonhotline 0241/5198-7500 anrufen. Gehörlose können sich per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! wenden, um einen Termin nach Prüfung zu erhalten.
Bei der Vorprüfung wird abgeklärt, ob folgende Bedingungen grundsätzlich erfüllt sind:

  • Als Grundbedingung, die immer erfüllt sein muss, müssen die Anrufende entsprechende Krankheitssymptome aufweisen (Abgeschlagenheit, grippeähnliches Gefühl, Schnupfen, Husten, Halsschmerzen, Fieber).

Zudem muss noch eine dieser weiteren Bedingungen erfüllt sein:

  • entweder die Anrufenden hatten innerhalb der letzten 14 Tage Kontakt zu einem positiv getesteten Menschen (also 15 Minuten Kontakt von Angesicht zu Angesicht in einem geschlossenen Raum oder Kontakt mit Körperflüssigkeiten),
  • oder die Anrufenden üben eine Tätigkeit in Pflege, Arztpraxis, Rettungsdienst oder Krankenhaus aus,
  • oder die Anrufenden gehören einer Risikogruppe an. (Die genaue Definition findet sich beim RKI unter: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogruppen.html )


Sollten die oben genannten Bedingungen für einen Test erfüllt sein, erhält man eine Einladung ins Abstrichzentrum per E-Mail.

Infos zu aktuellen Entwicklungen: Die Arbeit der Krisenstäbe ist ausgerichtet an den Erlassen und Entscheidungen der Landesregierung. Die Seiten der NRW-Staatskanzlei (www.land.nrw/corona), des NRW-Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales (www.mags.nrw.de) und des NRW-Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration (www.mkffi.nrw.de) geben weitere Infos zu aktuellen Entwicklungen.

Bürgertelefon: Für Bürgerinnen und Bürger der Stadt Aachen und der StädteRegion Aachen unterhält seit Beginn der Krisenstabsaktivitäten für allgemeine Informationen (nicht für die persönliche medizinische Beratung!) rund um das Thema eine Corona-Info-Hotline über 0241/510051 (an Werktagen und am Wochenende von 8 bis 18 Uhr) eingerichtet.

Das NRW-Gesundheitsministerium hat darüber hinaus eine Hotline zum Corona-Virus unter der Nummer 0211/91191001 geschaltet.

Medizinischer Bereitschaftsdienst: Die hausärztlichen Bereitschaftsdienste sind auch am Wochenende über die Hotline 116117 zu erreichen.

Ausdrückliche Bitte an die Bürgerinnen und Bürger: Bitte blockieren Sie nicht unnötig die Notrufnummern 110 und 112!

Umzüge sind unter Auflagen weiterhin gestattet

Aufgrund häufiger Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern hat die Stadt Aachen darauf aufmerksam gemacht, dass private Umzüge nach wie vor gestattet sind, solange die gebotenen Hygienestandards und Einschränkungen auf Grundlage des Infektionsschutzgesetzes und der Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Corona-Virus beachtet werden.


Wird der Umzug von Dienstleistern ausgeführt, ist diesen die weitere Tätigkeit unter den bekannten Vorkehrungen zum Schutz vor Infektionen (häufiges und gründliches Hände waschen, Nieshygiene, Abstand wahren) gestattet. Wird der Umzug mit privaten Helfern ausgeführt, sollten zunächst Verwandte in gerader Linie, Ehegatten/Lebenspartner sowie Personen aus der eigenen Haushaltsgemeinschaft als Umzugshelfer herangezogen werden. Die Anzahl der private Umzugshelfer sollte allerdings auf das notwendige Minimum reduziert werden und die oben genannten Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln entsprechend eingehalten werden.
Rein vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass auch im privaten Bereich Veranstaltungen - wie eine sich dem Umzug anschließende Umzugsparty - nicht zulässig sind.

Die genannten Regelungen sollen auch in Abstimmung mit den weiteren örtlichen Ordnungsbehörden in der gesamten StädteRegion Aachen als Richtschnur für das weitere Handeln angesetzt werden.

Für Rückfragen aus dem Aachener Stadtgebiet steht das Sonderteam des Fachbereichs Sicherheit und Ordnung unter der Telefonnummer 0241-432 2800 und / oder per Mail unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! zur Verfügung.

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