Köln: Die Tierseuchenkasse Nordrhein-Westfalen erinnert alle Tierhalter daran, die Meldung über ihren Tierbestand abzugeben, falls sie ihn noch nicht gemeldet haben. Wer in Nordrhein-Westfalen Pferde, Schweine, Schafe, Ziegen, Gehegewild, Geflügel oder Bienen hält, ist verpflichtet, bis spätestens zum 31. Januar 2018 seinen Bestand bei der Tierseuchenkasse zu melden.

Die Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen weist darauf hin, dass diese gesetzliche Verpflichtung nicht nur für Landwirte, sondern auch für Hobbyhalter und gewerbliche Tierhalter gilt. Eine Meldung ist zwingend erforderlich, auch wenn sich der Tierbestand gegenüber dem Vorjahr nicht verändert hat.
 
Stichtag für die Meldung der Tierzahlen ist jeweils der 1. Januar. Eine Ausnahme gilt für Rinderhalter; denn hier kann die Tierseuchenkasse NRW auf eine zentrale Datenbank zurückgreifen, in der alle in Deutschland lebenden Rinder gemeldet sind. Eine weitere Ausnahme gilt für Halter von Legehennen, Masthähnchen, Elterntieren, Puten, Enten oder Gänsen. Sie geben nur den Jahreshöchstbesatz an. Seit dem vergangenen Jahr müssen auch Imker erstmals den Jahreshöchstsatz für ihre Bienen angeben, also die Zahl der Völker und Ableger, die höchstens im Beitragsjahr gehalten werden.
 
Der schnellste, bequemste und sicherste Weg ist die Meldung an die Tierseuchenkasse per Internet über www.tierzahlenmeldung-nrw.de. Die Anmeldung erfolgt mit der Registriernummer und der dazugehörigen PIN.
 
Die Tierseuchenkasse NRW gehört als Sondervermögen zur Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen. Ihre wichtigste Aufgabe ist es, Beiträge von den Tierhaltern in Nordrhein-Westfalen zu erheben, um damit beim Auftreten einer Tierseuche Entschädigung leisten und Beihilfen für vorbeugende Maßnahmen anbieten zu können. Weitere Informationen gibt unter Telefon 0251 289820 oder unter www.tierseuchenkasse.nrw.de.

 

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