Am Sonntagmittag (22. März 2020) hat die nordrhein-westfälische Landesregierung in einer außerordentlichen Kabinettsitzung die rechtlichen Grundlagen für den am vergangenen Donnerstag (19. März 2020) angekündigten NRW-Rettungsschirm geschaffen. Die Landesregierung bewilligt die Bereitstellung von bis zu 25 Milliarden Euro für die Bewältigung der Corona-Krise. Damit werden die direkten und indirekten Folgen der Bewältigung der Corona-Krise finanziert.
 
„Wir befinden uns alle in einer wahrhaft außergewöhnlichen Extremsituation und sehen uns plötzlich Aufgaben und Problemen gegenüber, die wir uns vorher kaum vorstellen konnten. Mit unserem NRW-Rettungsschirm wollen wir den Zusammenbruch vieler Firmen vermeiden und viele Arbeitsplätze und ganze Erwerbsbiographien von Familien retten“, so Lutz Lienenkämper, Minister der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen. „In der aktuellen Situation kommt es darauf an, schnell und unbürokratisch zu handeln.“
 
Bereits am kommenden Dienstag wird sich der Landtag in einer Sondersitzung mit dem Gesetzespaket des Kabinetts befassen. Vorgesehen ist die Verabschiedung des Gesetzes zur Errichtung eines Sondervermögens (NRW-Rettungsschirmgesetz), flankiert von einem Nachtragshaushaltsgesetz für das Jahr 2020. Hierfür werden sämtliche Lesungen und die Einbeziehung des Haushalts- und Finanzausschuss an einem Tag abgehalten.

Folgende Eckpunkte sind als Sofortmaßnahmen in dem Gesetzespaket des Kabinetts vorgesehen um Unternehmen zu unterstützen und Arbeitsplätze zu sichern:

  • Hilfen für die Wirtschaft durch Erleichterung von Kreditaufnahmen (NRW-Rettungsschirmgesetz): Der Bürgschaftsrahmen zur Wirtschaftsförderung wird um 4,1 Milliarden Euro auf 5 Milliarden Euro ausgeweitet. Der Rahmen für Gewährleistungen und Rückbürgschaften wird um 900 Millionen Euro auf eine Milliarde Euro erhöht.
  • Das Ministerium der Finanzen wird ermächtigt, gegenüber der NRW.BANK eine globale, einmalig nutzbare Haftungsfreistellung aus dem NRW.BANK-Programm Universalkredit bis zu einer Höhe von 5 Milliarden Euro zu übernehmen.
  • Hilfen für Kleinstunternehmen und Solo-Selbstständige (NRW-Rettungsschirmgesetz): Die Gewährung von Soforthilfen in Ergänzung zu Bundesprogrammen für die betroffenen Gruppen aus Haushaltsmitteln wird ermöglicht.
  • Kreditaufnahme und Verausgabung der Mittel (Nachtragshaushalt 2020): Die Kreditaufnahme für das Sondervermögen erfolgt in Tranchen in Abhängigkeit von den benötigten Ausgaben. Die im Rahmen der Einzelmaßnahmen betroffenen Ressorts verausgaben die Mittel über ihre Einzelpläne. Die von der Landesregierung vorgesehen Ausgaben bedürfen der Zustimmung des Haushalts- und Finanzausschusses des Landtags, sofern die Zustimmung im Hinblick auf ihre Dringlichkeit und Eilbedürftigkeit der Ausgaben rechtzeitig erreicht werden kann.

Weitere Maßnahmen werden folgen. „Es geht bei diesem Paket um die Bewältigung aller direkten und indirekten Folgen der Corona-Krise. Deshalb haben wir es bewusst breit aufgestellt. Niemand weiß, welche Herausforderungen noch auf uns zukommen“, so Minister Lienenkämper.

Landeskommando Nordrhein-Westfalen

Erkelenz: Im Landkreis Heinsberg ist die in Deutschland herrschende Coronakrise überaus präsent. Aus diesem Brennpunkt entwickelte sich schließlich einer der Hotspots. Die Bediensteten der dortigen drei Krankenhäuser arbeiten rund um die Uhr. Als die Schutzkleidung auszugehen droht, fragte der Kreis Heinsberg hilfesuchend bei der Bundeswehr an. Mit einem Hilfeleistungsantrag hatte sich der Landkreis Heinsberg am 19. März an die Bundeswehr gewandt, um einen drohenden Engpass von dringend benötigter Schutzbekleidung am Wochenende abzuwenden. Zur Unterstützung der gesamtgesellschaftlichen Anstrengungen in der Coronakrise, die Ausbreitung der Pandemie zu verlangsamen, wurde dem Hilfeleistungsantrag des Landkreises stattgegeben.

NRW: Die ergiebigen Niederschläge in den zurückliegenden Wochen haben dazu beigetragen, dass sich die Grundwasserstände in vielen Regionen Nordrhein-Westfalens wieder erholen und die Talsperren wieder gut gefüllt sind.

dueren-magazin.de SAV

NRW: Die Rurtalbahn RB21 und RB28, sowie die Züge der VIAS Rail West RB34 und RB39 verkehren weiterhin nach dem aktuellen Regelfahrplan. Mögliche Änderungen aufgrund der Corona-Pandemie werden durch die Rurtalbahn bzw. VIAS Rail rechtzeitig kommuniziert.

NRW: seit dem 18. März 2020 bieten die Schulen in NRW insbesondere für die Klassen 1 bis 6 eine sog. Notbetreuung an. Wo ein Ganztagsangebot besteht, ist ab sofort auch eine Betreuung aller Schülerinnen und Schüler bis in den Nachmittag sichergestellt. Dies gilt unabhängig davon, ob das jeweilige Kind einen Ganztagsplatz hat.

Kreis Düren: Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen und die Bundesregierung haben zur Eindämmung des Coronavirus Maßnahmen ergriffen, die mit einer deutlichen Einschränkung der individuellen Bewegungsfreiheit verknüpft sind. Ziel ist die massive Verringerung sozialer Kontakte, um die Ausbreitung des Virus zu verlangsamen. Von den verbindlichen Regelungen betroffen sind auch sportliche Einrichtungen und Vereine sowie Reitschulen. Pferdesportvereine, Pferdebetriebe und Pferdehalter haben dennoch unter Maßgabe des Tierschutzes die Aufgabe, die Versorgung der Pferde im Rahmen der Grundbedürfnisse einschließlich der Bewegung sicherzustellen.

dueren-magazin.de Symbolbild

Düsseldorf/Köln: Die NRW-Eisenbahnverkehrsunternehmen haben wegen der Auswirkungen der Corona-Krise gemeinsam mit den Aufgabenträgern VRR, NVR und NWL einen Sonderfahrplan für den Schienenpersonennahverkehr in Nordrhein-Westfalen erarbeitet, der ab Samstag (21. März 2020) schrittweise umgesetzt wird und vorerst bis zum 19. April 2020 gilt.

Das Landeskabinett hat am Dienstag, 17. März 2020, weitere umfangreiche Maßnahmen zur Eindämmung des Corona-Virus sowie zur Stärkung der medizinischen und pflegerischen Infrastruktur in Nordrhein-Westfalen beschlossen. Ziel der Maßnahmen ist es, die Anzahl sozialer Kontakte in der Bevölkerung weiter zu reduzieren und so die Ausbreitung des Corina-Virus zu verlangsamen. Zu diesem Zweck wurde unter anderem beschlossen, weitere Einrichtungen und Angebote zu schließen oder zu untersagen, die Öffnungszeiten und Auflagen von Restaurants enger zu fassen und Übernachtungsangebote nur zu ausschließlich nicht touristischen Zwecken weiterhin zuzulassen. Zugleich wird für wichtige Angebote des täglichen Bedarfs die Öffnung an Sonn- und Feiertagen gestattet. Hierzu zählen beispielsweise Geschäfte des Einzelhandels für Lebensmittel und Apotheken.
 
Bei den nordrhein-westfälischen Krankenhäusern sowie bei weiteren Einrichtungen der medizinischen und pflegerischen Versorgung bestehen erhebliche Bedarfe aufgrund der Erfordernisse zur Bewältigung der Corona-Pandemie. Als Soforthilfe werden Krankenhäusern und weiteren Einrichtungen der medizinischen und pflegerischen Versorgung zusätzliche Mittel in Höhe von 150 Millionen Euro zur Verfügung gestellt.
 
Ministerpräsident Armin Laschet: „Die Entwicklung der Infektionen mit dem Corona-Virus in Nordrhein-Westfalen ist nicht nur dynamisch, sondern dramatisch. Es muss nun der Letzte verstehen: Wir befinden uns in einer schweren Krise – für die Gesundheit, für den Wohlstand und für den Zusammenhalt in unserem Land. Die Landesregierung arbeitet Tag und Nacht daran, die Corona-Virus-Pandemie einzudämmen. Wir arbeiten dabei eng mit der Bundesregierung, aber auch im Länderkreis und mit unseren Freunden in Belgien und den Niederlanden zusammen. Nur gemeinsam werden wir es schaffen, das Virus erfolgreich zu bekämpfen und möglichst viele Menschenleben zu retten. Es geht um Leben und Tod. So einfach ist es. Und so schlimm.“
 
Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann: „Mit dem heutigen Erlass ergänzen wir die kontaktreduzierenden Maßnahmen, die wir bereits am Sonntag ergriffen haben. Dass die Bundesregierung unsere Regelungen explizit als Vorbild für ihre Empfehlungen genannt hat, bestätigt uns in unserer Einschätzung, dass wir mit Besonnenheit und Entschlossenheit gehandelt haben. Das wird auch künftig Maßgabe unseres Handelns sein.“
 
Die weiteren Maßnahmen der Landesregierung zur Eindämmung des Corona-Virus und zur Bewältigung der Auswirkungen beinhalten unter anderem folgende Eckpunkte:
 

  • Weitere kontaktreduzierende Maßnahmen: In Ergänzung zu den am 15. März 2020 angeordneten Maßnahmen gelten ab dem 16. März 2020 beziehungsweise 17. März 2020 weitere Maßnamengelten, um zu einer weiteren Verzögerung der Infektionsdynamik beizutragen.
    • Folgende Einrichtungen, Begegnungsstätten und Angebote sind zu schließen beziehungsweise einzustellen: Alle Kneipen, Cafés, Opern- und Konzerthäuser (ab 16. März), alle Messen, Ausstellungen, Freizeit- und Tierparks und Anbieter von Freizeitaktivitäten (drinnen und draußen), Spezialmärkte und ähnliche Einrichtungen, Reisebusreisen, jeglicher Sportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen sowie alle Zusammenkünfte in Vereinen (ab 17. März), Spielhallen, Spielbanken, Wettbüros und ähnliche Einrichtungen (ab 16. März), Prostitutionsstätten, Bordelle und ähnliche Einrichtungen (ab 16. März).
    • Alle Spiel- und Bolzplätze sind zu schließen.
    • Der Zugang zu Bibliotheken (außer Bibliotheken an Hochschulen), Mensen, Restaurants und Speisegaststätten sowie Hotels für die Bewirtung von Übernachtungsgästen ist zu beschränken und nur unter strengen Auflagen (sowohl für den Innen- als auch den Außenbereich) zu gestatten. Auflagen sind Besucherregistrierung mit Kontaktdaten, Reglementierung der Besucherzahl, Vorgaben für Mindestabstände zwischen Tischen von 2 Metern, Hygienemaßnahmen, Aushänge mit Hinweisen zu richtigen Hygienemaßnahmen etc. Restaurants und Speisegaststätten dürfen frühestens ab 6 Uhr öffnen und sind spätestens ab 15 Uhr zu schließen.
    • Folgenden Geschäften ist bis weiteres auch die Öffnung an Sonn- und Feiertagen von 13 bis 18 Uhr gestattet (dies gilt nicht für Karfreitag, Ostersonntag und Ostermontag): Geschäften des Einzelhandels für Lebensmittel, Wochenmärkten, Abhol- und Lieferdiensten sowie Apotheken, außerdem Geschäften des Großhandels.
    • Sämtliche Verkaufsstellen im Sinne des Ladenöffnungsgesetzes müssen die erforderlichen Maßnahmen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts und zur Vermeidung von Warteschlagen treffen.
    • Übernachtungsangebote dürfen nur zu nicht touristischen Zwecken genutzt werden.
    • Veranstaltungen sind grundsätzlich untersagt.

 
(Den Erlass mit allen angeordneten Maßnahmen finden Sie unter www.land.nrw/corona)
 

  • Wirtschaftsgipfel der Landesregierung: Neben den gesundheitlichen Auswirkungen ist das Corona-Virus auch eine sehr ernste Herausforderung für die Wirtschaft in Nordrhein-Westfalen. Die Landesregierung hat dazu bereits viele Gespräche geführt und kurzfristige Maßnahmen für in Not geratene Unternehmen und ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf den Weg gebracht. Ministerpräsident Armin Laschet, Wirtschafts- und Digitalminister Prof. Dr. Andreas Pinkwart sowie Finanzminister Lutz Lienenkämper werden sich am Donnerstag mit den Spitzen der nordrhein-westfälischen Wirtschaft und den Sozialpartnern in einer Videokonferenz austauschen. Ziel ist, die Unterstützungsprogramme weiter auszubauen und passgenaue finanzielle Hilfen für Betroffene bereitzustellen. An den Gesprächen nehmen auch Vertreterinnen und Vertreter der NRW.BANK sowie der Banken- und Sparkassenverbände teil.
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