dueren-magazin.de AMI

NRW: Nach zahlreichen Schäden, die das Sturmtief „Friederike“ zu Beginn des Jahres an Gebäuden, an der Infrastruktur und besonders in Waldgebieten angerichtet hat, können betroffene Bürgerinnen und Bürger ab sofort steuerliche Hilfsmaßnahmen beantragen.

Damit will die Finanzverwaltung Nordrhein-Westfalen die zum Teil erheblichen finanziellen Belastungen für Menschen in Notlagen senken. Für mögliche steuerliche Hilfsmaßnahmen können sich Betroffene ab sofort mit den Finanzämtern vor Ort in Verbindung setzen. Darüber hinaus finden Interessierte Informationen zu Entlastungsmöglichkeiten im Internet unter www.finanzverwaltung.nrw.de.
 
„Der nordrhein-westfälischen Landesregierung ist es ein großes Anliegen, nach Natur- und Unwetterkatastrophen finanzielle Hilfen schnell und unbürokratisch dorthin zu leiten, wo sie dringend benötigt werden“, sagte Lutz Lienenkämper, Minister der Finanzen. „Die unmittelbare Hilfe für betroffene Bürger steht für uns an erster Stelle.“
 
Für Geschädigte gibt es verschiedene Möglichkeiten der Entlastung. Sind beispielsweise forstwirtschaftliche Betriebe auf den Verkauf von beschädigtem Holz („Kalamitätsholz“) angewiesen, so wird hierauf der geringstmögliche Steuersatz gewährt, der einem Viertel des durchschnittlichen Steuersatzes entspricht. Eine weitere Möglichkeit für Steuererleichterungen ist die Anpassung für Vorauszahlungen auf die Einkommen- oder Körperschaftsteuer. Darüber hinaus können Sonderabschreibungen geltend gemacht werden, etwa für die Reparatur zerstörter Gebäude und Geräte oder für den Kauf von Ersatzmaschinen.
 
In Nordrhein-Westfalen haben die beiden Sturmtiefs „Friederike“ und „Burglind“ zu Jahresbeginn flächendeckend insbesondere Schäden im nördlichen Münsterland und in Ostwestfalen verursacht. Insgesamt gehen Sachverständige der Oberfinanzdirektion bislang von einer Schadenshöhe von etwa neun Millionen Euro allein im Forstbereich in Nordrhein-Westfalen und den angrenzenden Bundesländern aus.

DMC Firewall is a Joomla Security extension!

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.