NRW: Anfang März beginnen die Finanzämter mit der Bearbeitung der Einkommensteuer für das Jahr 2017. Wie auch in den vergangenen Jahren können Arbeitgeber, Versicherungen und andere Institutionen bis zu diesem Zeitpunkt die für die Steuerberechnung benötigten Unterlagen an die Finanzverwaltung übermitteln. Dazu zählen etwa Lohnsteuer-Bescheinigungen, Beitragsdaten zur Kranken- und Pflegeversicherung und zur Altersvorsorge sowie Rentenbezugsmitteilungen.


 
Das Ministerium der Finanzen empfiehlt, die Steuererklärung elektronisch abzugeben. Dies bietet besonders für die Steuerbürgerinnen und Steuerbürger Vorteile: Die Daten müssen nicht mehr per Hand eingegeben werden. Die Finanzverwaltungen der Länder ermöglichen über das Internetportal „Mein ELSTER“ einen bequemen und bei vorheriger Authentifizierung meist auch papierlosen Zugang zum Finanzamt, ganz ohne Formulare (nähere Infos unter www.elster.de). Für alle, die diese Möglichkeit nutzen, gibt es noch einen weiteren Vorteil: Sie können sich mit der Abgabe zwei Monate länger Zeit lassen. Die Abgabefrist endet erst Ende Juli. „Die Steuererklärung per Mausklick bietet noch mehr Service und Bürgerfreundlichkeit und ist ein großer Schritt der Finanzverwaltung unseres Landes in Richtung Digitalisierung“, wirbt Lutz Lienenkämper, Minister der Finanzen, für die digitale Veranlagung.
 
Bürgerinnen und Bürger, die nicht zur elektronischen Abgabe verpflichtet sind, finden die Vordrucke auf den Internetseiten des Bundesfinanzministeriums (www.bundesfinanzministerium.de unter Service/Formulare) als Download. Ebenfalls können die Vordrucke in Papierform im Finanzamt und in den meisten Bürgerbüros der Städte und Gemeinden abgeholt werden. In Ausnahmefällen – etwa bei gehbehinderten, alten oder schwerkranken Menschen – können die Vordrucke auf telefonische Anfrage auch zugeschickt werden.
 
Die Bearbeitungsdauer von Steuererklärungen liegt in der Regel zwischen fünf Wochen und sechs Monaten. Die Bearbeitungszeit kann je nach Komplexität oder Einzelfall auch variieren.

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