Foto: Polizei

Region: Die Grenze zwischen Spaß und Ernst ist schwimmend und wird von jedem anderes gezogen. Weil das so ist, gibt es auch keine klaren Regeln, ab wann ein vermeintlicher Scherz übers Ziel hinausgeschossen ist. Sicher ist, dass ein Spaß immer dann zu weit geht, wenn andere zu Schaden kommen.

 

 

Angeregt durch einen Kinofilm, einen Beitrag im Internetforum oder die Erzählung von anderen - auf vielfältige Weise kommen vermeintliche Scherze und Ideen zu Stande, mit denen mancher Witzbold andere Erschrecken oder ärgern möchte. Die Polizei ist grundsätzlich kein Spielverderber, jedoch dafür da andere vor Schaden zu bewahren. 

Was viele nicht wissen: Ein Halloween-Streich kann auch für diejenigen teuer werden, die nur dabei sind und zuschauen - denn dann handelt es sich um gemeinschaftliche Sachbeschädigung. In jedem Fall bedeutet das mindestens eine Geldstrafe, hinzu kommt die Schadenswiedergutmachung. Eltern sollten sich zudem bewusst sein, dass sie bei missglückten Streichen ihrer Kinder haften können - entweder, weil sie ihre Aufsichtspflicht verletzt haben oder weil das Kind zu unreif ist. Am besten ist es daher, mit dem Kind vorab zu klären, was es darf und was es nicht darf.

Beim Maskieren verläuft die Grenze zwischen reinem Erschrecken und einem direkten Angriff fließend. Sollten Sie sich bedroht fühlen oder gar Zeuge oder Opfer einer Straftat werden, scheuen Sie sich nicht und wählen Sie den Notruf unter der 110.

Was könnte passieren?

Rat an alle, die grundsätzlich gerne Späße machen oder auch "nur" an Halloween unter dem Motto "Süßes, sonst gibt´s Saures" losziehen wollen:

*** Vorher die Folgen des eigenen Handelns bedenken ***

Vielleicht helfen dabei diese Fragen: "Wie würde ich reagieren, wenn ich in der Haut des Erschreckten stecken würde?" und "Was könnte meine Tat für Schäden anrichten?"

- Wer im Straßenverkehr erschreckt wird, verreißt vielleicht das Lenkrad und baut einen Unfall.

- Erschreckte könnten davonrennen, dabei hinfallen und sich verletzen.

- Das aus Spaß geworfene Ei an der Hausfassade könnte nicht mehr rückstandslos abgehen, so dass die Wand neu gestrichen werden muss.

- Der Böller im Briefkasten könnte diesen zerstören, so dass er ersetzt werden muss.

- Ich könnte selbst zu Schaden kommen, weil der Erschreckte aus Angst nach mir schlägt.

Ermittlungen wegen diverser Straftatbestände von der Sachbeschädigung, über die Nötigung bis zur Körperverletzung könnten die Folge. Hinzu kämen Schadensersatzforderungen und dann eben vielleicht im Nachgang doch auch quälende Gewissensbisse.

Also: Köpfchen einschalten!

Und: Erwachsene sollten nicht vergessen, dass sie ein Vorbild für die vielen Kleinen sind, die gerade zu Halloween auch gerne durch die Straßen gehen, um Süßes zu bekommen.

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