Bild: Symbolbild Polizei

Region: Die Mainacht steht in Kürze vor der Tür und es ist eine Mainacht mit Besonderheiten! Es ist Schaltjahr und nach hiesigem Brauch stellen die Mädchen ihren Jungs die Maibäume auf. Der Maibaumtransport ist allerdings je nach Größe und Gewicht mit einigen Schwierigkeiten verbunden.

Die Polizei trifft immer wieder auf Fahrzeuge und Anhänger mit Maibäumen, die z.B. durch falsche Ladungssicherung oder fehlende Beleuchtung ein gefährliches Risiko im Straßenverkehr darstellen. Im schlimmsten Fall kann es bei einen Unfall sogar zu Strafverfahren kommen. Da wir uns aber alle einig sind, dass Brauchtum etwas Schönes ist und nicht mit der Verfolgung von Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten enden sollte, sollte man folgende Hinweise besser beachten:

   - Wer in den Wald geht und Bäume wild schlägt, macht sich des Diebstahls und der Sachbeschädigung schuldig. Damit es bei Kontrollen zu keinen Missverständnissen kommt, sollte die
     Quittung des Forstamtes mitgeführt werden.

   - Fahrzeuge mit Ladung dürfen nicht höher als 4m und nicht breiter als 2,55 m (PKW 2,50 m) sein.
   - Der Baum darf nach vorne nicht über das Fahrzeug hinausragen. Nur ab einer Fahrzeughöhe von 2,50 m sind 50 cm nach vorne erlaubt.
   - Nach hinten darf der Maibaum höchsten 3m hinausragen (bei Fahrtstrecken bis 100 km). Ab einer Länge von über 1m ist dieses mit einer 30 mal 30 Zentimeter großen roten Fahne oder einem
     entsprechenden Schild zu kennzeichnen. Dieses Sicherungsmittel dürfen nicht höher als 1,50 m über der Fahrbahn angebracht werden. Wenn nötig, ist mindestens eine Leuchte mit rotem Licht an gleicher Stelle anzubringen, außerdem ein roter Rückstrahler nicht höher als 90 cm.
   - Fahrzeug oder Zug samt Ladung darf nicht länger als 20,75 m sein.
   - Bei Dunkelheit ist für eine ausreichende Beleuchtung zu sorgen.
   - Das Kennzeichen darf nicht verdeckt werden.
   - Es ist verboten, Personen auf Zugmaschinen ohne Sitzgelegenheit oder auf der Ladeflächen von Anhängern mitzunehmen. Aus einem zulassungsfreien landwirtschaftlichen Anhänger kann dann ein
     zulassungspflichtiger Anhänger werden. Straftaten nach dem Pflichtversicherungsgesetz und dem Kraftfahrzeugsteuergesetz könnten dann einschlägig sein.
   - Der verbotene Personentransport auf Ladeflächen kann dazu führen, dass die vorhandene Fahrerlaubnis nicht mehr ausreicht. Fahren ohne oder mit der "falschen" Fahrerlaubnis ist eine Straftat. Es      drohen empfindliche Geldstrafen und Punkte in Flensburg.
   - Ein besonderes Augenmerk gilt auch alkoholisierten Fahrern oder Fahren unter Drogeneinfluss im Vorfeld oder im Anschluss an die Maifeier.
  - Für Schäden beim Transport ist der Fahrer verantwortlich. Ob Schäden durch einen unsachgemäßen Transport durch die Versicherung gedeckt sind, ist fraglich. Unter Umständen stehen hohe Regressforderungen im Raum.

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