Setterich: Während einer Feierstunde hat der Ombudsman für den Nordkreis der Städte Region Aachen, Simon Robert, dem Wohn- und Pflegeheim Maria Hilf Burg Setterich das Gütesiegel des Ombudsmans verliehen.
Ass. jur. Gabór Szük, Geschäftsführer der Caritas Trägergesellschaft West (ctw), Gabriele Schmidberger, Einrichtungsleiterin sowie Maria Wagener, Pflegedienstleitung, freuten und bedankten sich bei Robert sowie bei Heinz Müller, Amtsleitung Fort- und Weiterbildung, Allgemeine Altenarbeit, StädteRegion Aachen während der Feierstunde, zu der auch Jürgen Burghardt, stellvertretender Bürgermeister der Stadt Baesweiler, Bernd Schmidt, Ortsvorsteher Stadtbezirk Setterich, Pfarrer Ferdi Bruckes, ehrenamtliche Mitarbeiter des Wohn- und Pflegeheims, Bewohner und Mitarbeiter gekommen waren.
Robert hatte nach der abschließend Prüfung der Einrichtung festgestellt, dass alle Kriterien - Wahlfreiheit, Mitbestimmung, Wohnen, Privatsphäre, Freizeit, Essen und Trinken - für die Verleihung des Gütesiegels erfüllt und positiv umgesetzt sind. Nach dem Abschlussgespräch mit Heinz Müller in Burg Setterich „brauchte ich nicht lange, um mein Urteil zu fällen“, so Robert. Er bestätigte, dass die Richtlinien mehr als gut erfüllt seien. „Immer wieder haben Sie unter Beweis stellen können, dass Ihnen das Wohl der hier lebenden Bewohnerinnen und Bewohner in besonderer Weise am Herzen liegt“, erklärte Robert.
Er wünschte sich, dass alle Verantwortlichen in ihrem Engagement nicht nachlassen und war sich sicher, dass in gut drei Jahren einer erneuten Verleihung nichts im Wege steht.
Ass. jur. Gabór Szük begrüßte die Gäste auch im Namen seines Geschäftsführerkollegen Dipl.-Kfm. Bernd Koch, bevor er kurz auf das Amt eines Ombudsmans einging, der die Vollmacht erhält, Probleme zu regeln, der gegen ungerechte Behandlung vorgehen und sein Amt unparteiisch ausüben soll. Dies tue Herr Robert genau so. Szük bestärkte die Bewohnerinnen und Bewohner von Burg Setterich darin, sich vertrauensvoll an Herr Roberts zu wenden, denn „wir wollen uns weiter verbessern“, so Szük. Dies ginge nur, wenn die Einrichtung auch Rückmeldungen erhalte.
Bei der Prüfung durch den Ombudsmann wurde zum Beispiel festgestellt, dass die Bewohner und Bewohnerinnen im Wohn- und Pflegeheim Maria Hilf Burg Setterich zwischen einem Doppel- und Einzelzimmer wählen können und dass ein Probewohnen möglich ist, um die Entscheidung zu erleichtern. Die Bewohner/-innen können ihren Tagesablauf frei planen und jederzeit Besucher empfangen, außerdem können Angehörige übernachten.
Die Mitsprache der Bewohner und Bewohnerinnen ist der Leitung des Wohn- und Pflegeheims sehr wichtig, daher gibt es ein Konzept zum Umgang mit Beschwerden. Zudem wird gemeinsam mit dem Bewohnerbeirat der Veranstaltungskalender eines Jahres festgelegt. Für die Bewohner/-innen besteht ein Einkaufsdienst, ein Begleitdienst und Unterstützung bei behördlichen Angelegenheiten.
Es gibt ein umfangreiches Freizeitangebot: Zusätzlich zu den Angeboten im Wohn- und Pflegeheim Maria Hilf Burg Setterich besteht die Möglichkeit, an Ausflügen, Theaterbesuchen oder organisierten Spaziergängen teilzunehmen. Es besteht außerdem Kontakt und Austausch zu anderen Einrichtungen und Vereinen. Es besteht ein umfangreiches Konzept zur Seelsorge, das auch die Bedürfnisse anderer ethnischer Gruppen mit einbezieht.
Beim Essen und Trinken gibt es Wahlmöglichkeiten, auch wo und wann das Essen eingenommen wird, Bewohnerwünsche werden berücksichtigt und der Ernährungszustand wird regelmäßig überwacht.
Alle Kriterien waren erfüllt und der MdK (der Medizinische Dienst der Krankenkassen), die Heimaufsicht, das Gesundheitsamt, das Lebensmittelüberwachungsamt und der Bewohnerbeirat hatten keine Bedenken gegen die Verleihung des Gütesiegels.
Eine Einrichtung arbeitet auf freiwilliger Basis mit dem Ombudsman zusammen, dessen Aufgaben es sind, zu vermitteln und zu schlichten, er ist neutral, unabhängig und verschwiegen. Das Grundanliegen ist, dass die Menschen mit Herz versorgt werden – sei es in einer stationären Einrichtung und durch einen ambulanten Dienst. Diese können deshalb das Gütesiegel des Ombudsman erhalten, wenn sie sich diesem Ziel und Grundanliegen in besonderem Maße verpflichtet fühlen. Das Gütesiegel wird für 3 Jahre verliehen.