Städteregion Aachen: Die Mädchen sind 15 und 18 Jahre alt. Sie haben gemein, dass ihre Fotos in sozialen Netzwerken zu sehen sind. Das wollen die jungen Menschen auch, sonst würden sie diese Plattform der Darstellung nicht wählen. Allerdings sind es Nacktfotos von ihnen. Einige davon tauchten jetzt in sozialen Netz-werken auf. Zum Teil mit ihrem vollständigen Namen darunter. Was folgte, war ein "Run auf die Bilder mit zahlreichen Klicks." Das war so nicht in ihrem Sinne.

Deshalb jetzt der Gang zur Polizei. Mit ihren Eltern erstatteten sie dort Strafanzeige wegen Beleidigung und des Verstoßes gegen die Persönlichkeitsrechte. Nicht die ersten Anzeigen dieser Art in den letzten Wochen bei der Aachener Behörde. Und doch scheint es nur die Spitze des Eisbergs zu sein. Es ist davon auszugehen, dass Scham viele Opfer daran hindert, zur Polizei zu gehen.

Egal wie das Verfahren gegen die Zur-Schau-Steller ausgeht, das Kind ist in den Brun-nen gefallen. Und nur schwer oder gar nicht dort wieder herauszuholen. Einmal im Netz veröffentlichte Daten oder Fotos sind nur schwerlich zurückzuholen.

Das Internet vergisst nie!

Diesen kleinen aber doch so wahren Satz predigen die Beamten des Kommissariats Vorbeugung gebetsmühlenartig auf ihren Veranstaltungen in den Schulen. Dort, wo sie den Schülern und Schülerinnen und auch den Eltern vor Augen führen, welche Gefahren das Internet birgt. Auf Dauer. Für immer. Und dennoch lassen sich viele User ge-nau auf diese Gefahren ein. Das Kuriose: Nicht nur Kinder und Jugendliche. Auch Er-wachsene kommen zur Polizei auf, erstatten Anzeige, weil ihnen dasselbe widerfahren ist.

Der häufigste Grund dieser Art der Verletzung der Persönlichkeitsrechte ist der verletzte Stolz, meist nach einer Trennung. So wie im Fall der beiden Mädchen. Im Glücksgefühl, im Moment des gegenseitigen Vertrauens, wurden die Bilder mit den Handys von den damaligen Partnern geschossen. Heute, nachdem alles vorbei ist, sollen die ehemaligen Partnerinnen offenbar gesellschaftlich "abgeschossen" werden.

Deshalb warnt die Aachener Polizei davor, persönliche Daten oder gar intime Fotos in sozialen Netzwerken zu veröffentlichen und vor allem ....anderen die Möglichkeit zu geben, diese zu veröffentlichen.

Ist es dann doch passiert ist es ratsam, neben dem Gang zur Polizei, einen erfahrenen Strafrechtler einzuschalten. So ist man in der Lage, sofort alle rechtlichen Möglichkeiten auszuschöpfen, um den Schaden zu minimieren und auch, um Ersatzansprüche geltend zu machen.

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