Düsseldorf: Ab sofort ist eine Klage dreier Bundesländer gegen die Bundesregierung beim Bundessozialgericht (BSG) anhängig. Unter der Federführung von Nordrhein-Westfalen klagen ebenso die Länder Brandenburg und Niedersachsen. Beklagt wird der Umstand, dass der Bund Gelder einbehalten hat, die den Kommunen gesetzlich zugestanden haben. Aus Sicht des Landes stellt dies einen nicht hinnehmbaren Eingriff von Seiten des Bundes in die Finanzen der Kommunen dar.

Hintergrund des Abzuges ist: Im Jahr 2012 wurden den Ländern 717 Millionen Euro vom Bund für die Finanzierung des Bildungs- und Teilhabepakets (BuT) für Kinder und Jugendliche aus Familien mit geringem Einkommen gewährt. Nicht alle Gelder konnten im gleichen Jahr für BuT verausgabt werden. Anfang 2014 forderte der Bund nachträglich die Differenz von 14 Ländern für das Jahr 2012 zurück und verrechnete zu Lasten der Kommunen diesen Betrag in drei Tranchen mit der laufenden Bundesbeteiligung. In Nordrhein-Westfalen geht es um knapp 70 Millionen Euro für die drei Monate von April bis Juni 2014, in denen der Bund die Unterkunftskosten in der Grundsicherung für Arbeitssuchende entsprechend gekürzt hat.

Für die Vorgehensweise des Bundes gibt es nach Auffassung der Landesregierung Nordrhein-Westfalen und der übrigen Länder keinerlei Rechtsgrundlage. Deswegen hat der Prozessvertreter des Landes NRW, der renommierte Staatsrechtler Prof. Dr. Joachim Wieland (Speyer), Klage beim BSG eingereicht (AZ: B 1 AS 1/14 KL).

Landesarbeitsminister Guntram Schneider hatte bereits im April 2014 angekündigt, in Übereinstimmung mit den Kommunen, das Vorgehen des Bundes zu beklagen. Alle Bundesländer hätten auf der vergangenen Arbeits- und Sozialministerkonferenz betont, dass nach geltendem Recht die Restmittel aus 2012 aus dem Bildungs- und Teilhabepaket bei den Kommunen verbleiben müssen.

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