Düsseldorf: Die NRW-Polizei hat weitere Abzeichen von Rockerclubs verboten. Nach Hells Angels und Bandidos wird das Zeigen von Symbolen von sechs weitere Rockergruppen strafrechtlich verfolgt. Dazu gehören die mit den Bandidos Aachen verbotenen "Chicanos MC", "X-Team" und "Diablos MC" sowie den mit den Hells Angels Cologne verbotenen "Red Devils MC". Das Gleiche gilt für die Symbole des in Sachsen verbotenen "Gremium MC" und des in Bremen ebenfalls verbotenen "Mongols MC". "Mit einem zusätzlichen Verbot von Kennzeichen weiterer Rockerbanden gehen wir nachdrücklich gegen diese Kriminellen vor", erklärte Innenminister Ralf Jäger heute in Düsseldorf. "Wir dulden nicht, dass die Rocker ihre Embleme nutzen, um zu provozieren und die Menschen einzuschüchtern."
Mit dem Verbot der weiteren Club-Abzeichen hält die NRW-Polizei an ihrer konsequenten Linie im Kampf gegen die Rockerkriminalität fest. Der Ermittlungs- und Fahndungsdruck wird weiter erhöht. "Wir dulden keine rechtsfreien Räume und gehen entschieden gegen diese kriminellen Strukturen vor. Die Polizei kennt diese Banden und ihre Köpfe ganz genau", machte der Innenminister deutlich. "Mit dem Verbot nutzen wir alle rechtlichen Möglichkeiten." Die Strategie der NRW-Polizei wirkt bereits: Beim Duisburger Clubheim "Fat Mexican" haben die Rocker haben ihre Symbole bereits abgedeckt. Auf mehreren Internetseiten verschwanden die Abzeichen der Rocker.
Der neue Erlass des Innenministeriums an die Polizeibehörden stützt sich ebenfalls auf das Urteil des Oberlandesgerichtes Hamburg vom 7. April 2014. Darin hat das OLG festgestellt, dass das öffentliche Verwenden definierter Kennzeichen der Rockergruppierung "Hells Angels" auch dann als verboten anzusehen ist, wenn diese Kennzeichen mit einem Ortszusatz versehen sind, der sich auf einen bislang nicht verbotenen Ortsverband ("Charter") bezieht. Entscheidend sei allein die Übereinstimmung mit den Kennzeichen des verbotenen "Hells Angels Motor Club e.V.". Orts- oder sonstige Namenszusätze, die das verbotene Kennzeichen ggf. ergänzen, seien somit unbeachtlich. Dieser Rechtsauffassung haben sich die Generalstaatsanwaltschaften Düsseldorf, Hamm und Köln angeschlossen.
Bei den jüngsten Kontrollen in der Rockerszene haben Polizisten Tätowierungen mit den verbotenen Symbolen der Hells Angels sowie den Totenkopfschädel mit Engelsflügeln festgestellt. Da die verbotenen Kennzeichen sichtbar waren, erstattet die Polizei Anzeige wegen des Verstoßes gegen das Vereinsgesetz.
In den vergangenen zwei Jahren führte die NRW-Polizei mehr als 180 Kontrollen und Razzien gegen Rocker durch. Bei den rund 17.200 Personen- und über 6.300 überprüften Fahrzeugen beschlagnahmten die Beamten zahlreiche Hieb- und Stichwaffen. Insgesamt zeigte die NRW-Polizei bei 531 Treffen von Rockern Präsenz. "Immer wenn Rocker sich treffen, ist die Polizei da und kontrolliert", machte der Innenminister deutlich.