Düsseldorf: Die NRW.BANK hat gemeinsam mit dem Bauministerium zwei bereits bestehende Förderprogramme mit dem Ziel angepasst, Unwetter-Geschädigten schnelle Hilfe zu bieten. Mit den Programmen NRW.BANK.Universalkredit und NRW.BANK.Gebäudesanierung können jetzt Unternehmen und Hauseigentümer günstige Förderdarlehen nutzen, um durch Unwetter verursachte Schäden zu beheben. Der Antrag erfolgt über die jeweilige Hausbank.
Bauminister Michael Groschek erklärte dazu bei einem Besuch im vom Unwetter besonders betroffenen Stadtteil Münster-Kinderhaus: „Die Landesregierung will den Betroffenen schnell und unbürokratisch helfen. Mit dem Angebot der NRW.BANK können Betroffene sehr schnell über das notwendige Geld verfügen, um ihre vier Wände wieder bewohnbar zu machen. Ich bin froh, dass unsere Förderbank so flexibel ist.
NRW bleibe aber auch bei seiner Forderung an den Bund, Mittel aus dem Fluthilfefonds, der vom Bundesfinanzministerium verwaltet wird, für die Geschädigten in Münster freizugeben. „Man kann die Stadt nicht mit der Soforthilfe allein lassen. Finanzminister Norbert Walter-Borjans hat bereits an Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble geschrieben. Wir erwarten jetzt, dass auch der Bund den Betroffenen schnell hilft“, so Groschek.
Klaus Neuhaus, Vorstandsvorsitzender der NRW.BANK, erklärte: „Nach den Unwettern der vergangenen Wochen sind Unternehmen wie Bürger in einer besonderen Situation. Sie müssen Schäden beseitigen oder Ersatzinvestitionen tätigen. Als Förderbank für Nordrhein-Westfalen bietet die NRW.BANK schnelle Hilfe für Unwetter-Geschädigte.“
Gewerbliche Antragsteller können den NRW.BANK.Universalkredit nutzen. Der Mindestdarlehensbetrag wurde für die von Unwettern Betroffenen von 25.000 Euro auf 10.000 Euro reduziert. Finanziert werden beispielsweise Ersatzinvestitionen für beschädigte Maschinen, aber auch Aufräum- und Reinigungsarbeiten.
Das Programm NRW.BANK.Gebäudesanierung richtet sich an private Hausbesitzer und fördert eigentlich die energetische Sanierung von selbstgenutzten Wohnimmobilien. Jetzt kann das Förderangebot auch zur Beseitigung von Unwetterschäden genutzt werden. Der Mindestdarlehensbetrag liegt bei 2.500 Euro. Finanziert werden beispielsweise Schäden an der Bausubstanz sowie Heizungs- und Sanitärinstallationen, nicht jedoch Hausrat.