Bremen: Am Sonntagmorgen führten Kräfte der Verkehrsbereitschaft der Polizei Bremen bei Autofahrern Alkohol- und Drogenkontrollen durch. Hierbei trafen sie auf einen Unverbesserlichen. Eine Meldung in vier Akten.
Erster Akt: In flagranti
Gegen 8 Uhr kontrollierte eine Streifenwagenbesatzung einen mit Kurzzeitkennzeichen versehenen BMW am Rembertiring. Der 28-jährige Fahrer zeigte typische Auffälligkeiten, die auf einen Drogenkonsum schließen ließen. Ein durchgeführter Vortest verlief positiv auf Kokain, Amphetamine und Ecstasy. Die Weiterfahrt wurde ihm untersagt und der Fahrzeugschlüssel sichergestellt. Zudem leiteten die Einsatzkräfte ein Ordnungswidrigkeitenverfahren ein. Den Fahrzeugführer erwartet nun ein Bußgeld in Höhe von 500 Euro, 2 Punkten und einem Monat Fahrverbot.
Zweiter Akt: Der Freund
Um 10 Uhr erschien der 28-jährige in Begleitung eines 24 Jahre alten Freundes an der Dienststelle. Dieser sollte den sichergestellten Fahrzeugschlüssel in Empfang nehmen. Der 24-Jährige reiste mit seinem Auto an. Durch den Wachhabenden wurden bei dem Freund ebenfalls typische Auffälligkeiten die auf einen Betäubungsmittelkonsum hindeuteten festgestellt. Ein Drogenvortest verlief positiv auf Cannabis, Amphetamine und Kokain. Ein entsprechendes Ordnungswidrigkeitenverfahren wurde eingeleitet. Den 24-Jährigen erwartet nun ebenfalls ein hohes Bußgeld.
Dritter Akt: Ein neuer Freund
Am späten Vormittag kam der 28-jährige dann erneut zur Polizeiwache. Diesmal mit einem 20 Jahre alten Begleiter. Dieser stand weder unter Alkohol-, noch unter Drogeneinfluss. Da er einen gültigen Führerschein vorlegen konnte, wurde ihm der Fahrzeugschlüssel übergeben.
Letzter Akt: Ein alter Bekannter
Gegen 13 Uhr fiel einer Streifenwagenbesatzung der Verkehrsbereitschaft erneut der besagte BMW mit dem Kurzzeitkennzeichen in Woltmershausen auf. Der Wagen wurde wiederum durch den 28-jährigen geführt. Da dieser immer noch unter Einfluss von Betäubungsmitteln stand, wurde bei ihm erneut eine Blutentnahme durchgeführt und ein weiteres Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen Fahrens unter Betäubungsmitteleinfluss eingeleitet.