Berlin: In den Tarifverhandlungen für den öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen hat die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) mit den Arbeitgebern in der dritten Runde ein Ergebnis erzielt: Danach steigen die Entgelte rückwirkend zum 1. März 2014 um 3,0 Prozent, mindestens aber um 90 Euro, und zum 1. März 2015 um weitere 2,4 Prozent. Die Ausbildungsvergütungen werden zu diesen Terminen um 40 bzw. 20 Euro erhöht. Außerdem beträgt der Urlaubsanspruch ab 2014 für alle Beschäftigten einheitlich 30 Tage, für Auszubildende steigt der Urlaubsanspruch von 27 auf 28 Tage. Darüber hinaus wurde für Auszubildende die faktische Übernahmegarantie überall dort, wo bedarfsgerecht ausgebildet wurde, verlängert.

"Dieses Tarifergebnis liegt in der Spitzengruppe der diesjährigen Abschlüsse. Durch den Mindestbetrag profitieren vor allem untere und mittlere Entgeltgruppen von einer überdurchschnittlichen Reallohnsteigerung", sagte der ver.di-Vorsitzende Frank Bsirske. Da der Mindestbetrag von 90 Euro bis in mittlere Entgeltgruppen die vereinbarte lineare Erhöhung von 3,0 Prozent übertrifft, summiert sich das Volumen der Lohnsteigerung im ersten Jahr auf 3,3 Prozent.

Bund und Gewerkschaften verständigten sich zudem darauf, die Entwicklung befristeter Beschäftigungsverhältnisse im öffentlichen Dienst bis September 2015 wissenschaftlich aufarbeiten und bewerten zu lassen. "Damit schaffen wir die Grundlage dafür, wirksam gegen die Ausweitung sachgrundloser Befristungen vorzugehen", betonte Bsirske.

Für den Nahverkehr verweigerten die Arbeitgeber eine Zulage oder zusätzliche freie Tage als Ausgleich für die Belastung, insbesondere im Fahrerbereich. Deshalb müssen beispielsweise in Nordrhein-Westfalen die Tarifverhandlungen für den Nahverkehr fortgesetzt werden. Auch für die Krankenhäuser waren die Arbeitgeber nicht bereit, die Nachtdienstzuschläge um 75 Cent zu erhöhen. "Dies ist bedauerlich, weil es der sonst von den Arbeitgebern geforderten Aufwertung gerade der Pflegeberufe eklatant widerspricht", so Bsirske.

Die Bundestarifkommission von ver.di hat die Annahme des Ergebnisses empfohlen. Jetzt werden die ver.di-Mitglieder im öffentlichen Dienst über diese Empfehlung abstimmen. ver.di erwartet zudem die zeit- und wirkungsgleiche Übertragung des Ergebnisses auf die Beamtinnen und Beamten. Der Tarifvertrag sieht eine Laufzeit bis zum 29. Februar
2016 vor.

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