Düren: Das Schulverwaltungs- und Sportamt der Stadt Düren weist darauf hin, dass die Schulneulinge an den städtischen Grundschulen für das nächste Schuljahr 2017/2018 in der Zeit von Montag, den 26.09. bis Donnerstag, den 29.09.2016 anzumelden sind. Dies gilt ohne Rücksicht auf die Staatsangehörigkeit.
Für den Grundschulverbund Lendersdorf und Niederau sowie für den Grundschulverbund Derichsweiler und Gürzenich gilt eine verlängerte Anmeldezeit bis Freitag, den 30.09.2016.
Die Schulen nehmen die Anmeldungen jeweils in der Zeit von 10 Uhr bis 12 Uhr entgegen.
Zum Schuljahr 2017/2018 werden die Kinder schulpflichtig, die bis zum 01.10.2017 das 6. Lebensjahr vollendet haben. Später geborene Kinder können auf Antrag der Eltern vorzeitig zum Schuljahr 2017/2018 eingeschult werden, wenn sie schulfähig sind.
Schulbeginn ist dann nach den Sommerferien 2017, am Mittwoch, 30. August 2017.
Jedes Kind sollte nur an einer Grundschule angemeldet werden. Die Wahl der Grundschule steht den Eltern frei. Allerdings dürfen Grundschulen nur bis zu ihrer Kapazitätsgrenze aufnehmen.
Wie in den Vorjahren haben die Eltern der schulpflichtig werdenden Kinder eine Benachrichtigung der Stadt Düren erhalten. Die Eltern werden darin gebeten, zusammen mit ihrem Kind zur Anmeldung zu gehen und bei der Anmeldung ihren Personalausweis oder Reisepass sowie die Geburtsurkunde des Kindes bzw. das Familienstammbuch vorzulegen.