Düren: Die Zanders GmbH hat im Rahmen eines Sanierungskonzeptes die Betriebsrenten ab Januar 2016 befristet auf 4 Jahre um 15 Prozent gekürzt. Bislang haben ca. 190 Betriebsrentner gegen diese Kürzungen geklagt. Die 20. Kammer des Arbeitsgerichts Köln hat im gestrigen Kammertermin in 21 Verfahren den Klagen der Betriebsrentner stattgegeben.

 

Die Kürzung der Betriebsrenten ist danach unwirksam. Das Gericht hat sich auf die ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts berufen: Danach ist ein Widerruf wegen wirtschaftlicher Notlage seit der Einführung der Insolvenzordnung im Jahre 1999 nicht mehr zulässig. Für die heute entschiedenen Verfahren kam es auch nicht auf die tarifvertraglichen Ausschlussfristen an, auf die sich die Beklagte zum Teil berufen hatte, da die hier streitigen Ansprüche jedenfalls rechtzeitig geltend gemacht wurden. Gegen das Urteil kann Berufung beim Landesarbeitsgericht Köln eingelegt werden. Urteil vom 20.04.2016 - Aktenzeichen 20 Ca 891/16

DMC Firewall is a Joomla Security extension!

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.