Symbolbild mit KI erstellt

Kreis Düren: Gemeinsame Ausfahrten mit E-Scootern, sogenannte "Ride-outs", werden zunehmend über soziale Medien, insbesondere von jungen Menschen organisiert. Die Polizei Düren beobachtet diese Entwicklung und wird bei festgestellten Verstößen konsequent einschreiten. Denn auch bei einer gemeinsamen Ausfahrt gelten die Regeln des Straßenverkehrs, insbesondere die einschlägigen Genehmigungsvorbehalte bei Straßensondernutzungen.

E-Scooter dürfen erst ab 14 Jahren gefahren werden. Zudem benötigen sie eine gültige Betriebserlaubnis und eine Versicherungsplakette. Wer einen E-Scooter ohne den erforderlichen Haftpflichtversicherungsschutz fährt, macht sich strafbar.

Besonders problematisch sind technisch veränderte E-Scooter. Wer seinen Scooter beispielsweise so manipuliert, dass er schneller fahren kann als zulässig, riskiert den Verlust der Betriebserlaubnis und des Versicherungsschutzes. Kommt es anschließend zu einem Unfall, können für den Verantwortlichen erhebliche finanzielle Folgen entstehen - insbesondere bei Personen- oder größeren Sachschäden. Manipulierte oder nicht verkehrssichere E-Scooter können im Einzelfall sichergestellt werden.

Die Polizei appelliert insbesondere an junge Fahrerinnen und Fahrer, auf technische Veränderungen an ihren E-Scootern zu verzichten und sich vor der Fahrt über die geltenden gesetzlichen Vorgaben zu informieren.

Auch Eltern sind gefragt: Sprechen Sie mit Ihren Kindern darüber, wie und wo sie den E-Scooter nutzen. Wer seinem Kind einen E-Scooter überlässt, sollte sich bewusst sein, ob das Kind alt genug ist, ob das Fahrzeug ordnungsgemäß versichert und technisch zulässig ist - und welche Folgen ein Verstoß oder ein Unfall haben kann.

Die Polizei Düren wird das Phänomen im Rahmen ihrer Verkehrssicherheitsarbeit weiterhin im Blick behalten und festgestellte Verstöße konsequent verfolgen.

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