Bild von Janik Lipke auf Pixabay

Düren: Auf der Veldener Straße wurde gestern gegen 07:30 Uhr der Fahrer eines Elektroscooters angehalten, der ohne Versicherungskennzeichen fuhr.

Der 38-Jährige wurde durch die Beamten darüber belehrt, dass Elektrokleinstfahrzeuge wie sein E-Scooter versicherungspflichtig sind. Hat das Gefährt keine Betriebserlaubnis, begeht der Fahrer oder die Fahrerin eine Ordnungswidrigkeit. Der Dürener gab an, nicht von dieser Regel gewusst zu haben, was ihn nicht davor bewahrte, den Roller im Folgenden schieben zu müssen.

Neben der Versicherungspflicht gelten für E-Scooter weitere Regeln. Eine Fahrerlaubnis braucht man zwar nicht, allerdings ist ein Mindestalter von 14 Jahren vorgeschrieben. Mit dem E-Scooter muss man den Radweg nutzen oder, wenn kein Radweg vorhanden ist, auf der Fahrbahn fahren. Der Gehweg ist tabu. Grundsätzlich darf nur eine Person auf dem Roller fahren. In Sachen Alkohol gelten die gleichen Promillegrenzen wie für Autofahrer.

Ausführlich können die Regeln für E-Scooter hier nachgelesen werden: https://polizei.nrw/e-scooter

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