Symbolbild Polizei

Aachen: Einen nicht alltäglichen Fall erlebten die Beamten der Bundespolizei am Mittwoch auf der Wache am Aachener Hauptbahnhof.

Ein 20-jähriger Guineer erschien zur Nachmittagszeit auf der Wache und äußerte ein Schutzersuchen. Da er keine Ausweispapiere vorweisen konnte, wurde er einer fahndungsmäßigen Überprüfung unterzogen. Hier stellte sich heraus, dass er polizeilich kein Unbekannter war. Gegen ihn lag ein Strafvollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Osnabrück wegen mehrerer Eigentumsdelikte sowie wegen Hausfriedensbruch vor. Auch bestand gegen ihn ein bestehendes Einreiseverbot für Deutschland, da man ihn erst letztes Jahr nach Belgien abgeschoben hatte. Zudem wurde er mit Aufenthaltsermittlungen der Staatsanwaltschaft Osnabrück in 4 noch laufenden Verfahren gesucht. Darunter waren Straftaten wie tätlicher Angriff gegen Vollstreckungsbeamte, Körperverletzung und Diebstahl. Der 20-Jährige wurde wegen Missachtung des Einreiseverbotes nach dem Aufenthaltsgesetz zur Anzeige gebracht. Da er die verhängte Geldstrafe in Höhe von 500,- Euro wegen der Eigentumsdelikte und des Hausfriedensbruches nicht zahlen konnte, muss er jetzt ersatzweise eine 50-tägige Haftstrafe absitzen. Er wurde nach seiner Festnahme in die Justizvollzugsanstalt Aachen eingeliefert. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge wurde über sein Schutzersuchen informiert. Dieses wird nach Absitzen der Freiheitsstrafe über seinen weiteren Verbleib entscheiden.

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