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- Geschrieben von PM-EXT/VBZ-SA
- Kategorie: Ratgeber Finanzen
Finanzen: Wer ein Schreiben eines Inkassobüros in seinem Briefkasten findet, den packt zunächst erst einmal das schlechte Gewissen. "Viele Verbraucherinnen und Verbraucher denken als erstes, sie hätten eine Rechnung übersehen oder im Internet ein falsches Häkchen gesetzt." sagt Michael Hummel von der Verbraucherzentrale Sachsen. "Doch allein aus einem solchen Schreiben resultiert noch lange kein Zahlungsanspruch. Dies ist ein verbreiteter Irrglaube."
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