Düsseldorf: Nordrhein-Westfalen soll ein neues Brand- und Katastrophenschutzrecht bekommen, das drei Schwerpunkte beinhaltet: die Stärkung der zentralen Rolle des Ehrenamtes der Feuerwehr, die Aufwertung des Katastrophenschutzes und die Anpassung der Regelungen zum Brandschutz.

Die Landesregierung hat in ihrer Kabinettsitzung den entsprechenden Gesetzentwurf über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG) auf den Weg gebracht, der das bestehende Gesetz über Feuerschutz und Hilfeleistung NRW (FSHG) ablöst. „Der Brand- und Katastrophenschutz in NRW hat sich bewährt und ist leistungsfähig und das soll auch so bleiben“, erklärte Innenminister Ralf Jäger in Düsseldorf. Die kommunalen Spitzenverbände, Feuerwehrverbände, Hilfsorganisationen, und Gewerkschaften wurden bei dem Gesetzentwurf beteiligt. Sie erhalten jetzt erneut Gelegenheit, sich im Rahmen der Verbändeanhörung dazu zu äußern. Anschließend wird der Gesetzentwurf in den Landtag eingebracht.

Betonung und Stärkung des Ehrenamtes

In NRW gibt es mehr als 15.000 hauptamtliche und über 84.000 freiwillige Feuerwehrleute. Weitere 19.000 Helferinnen und Helfer arbeiten in anerkannten Hilfsorganisationen mit. Daher ist der Brand- und Katastrophenschutz wie kaum ein anderer Bereich auf die Unterstützung von Ehrenamtlichen angewiesen. „Das Ehrenamt ist ein wichtiges Thema für die Landesregierung. Die ehrenamtlichen Helfer sind die tragenden Säulen des Brand- und Katastrophenschutzes in NRW. Bei der Arbeit der Feuerwehr sind sie unverzichtbare Leistungsträger. Deshalb wollen wir die Attraktivität des Ehrenamtes weiter stärken“, sagte der Innenminister.

Das neue Feuerschutzrecht ermöglicht den Städten und Gemeinden, eine Kinderfeuerwehr für Jungen und Mädchen im Alter von sechs bis zehn Jahren einzurichten. Sie können dort spielerisch Erste-Hilfe-Grundlagen und Verhalten im Brandfall erlernen. So sollen Kinder schon frühzeitig für die Feuerwehr begeistert werden. „Neben den Löschzwergen wollen wir Menschen aller Altersklassen für die Feuerwehr gewinnen“, hob der Minister hervor.

Aufwertung des Katastrophenschutzes

Der BHKG-Entwurf wird auch der gestiegenen Bedeutung des Katastrophenschutzes gerecht. Die bereits in der Praxis erprobten Elemente des Katastrophenschutzes werden angepasst und gesetzlich verankert. Dies gilt insbesondere für die in den vergangenen Jahren entwickelten Landeskonzepte der gegenseitigen landesweiten Hilfe. Sie haben sich zum Beispiel beim Pfingstunwetter „Ela“ bewährt. Außerdem wird die gegenseitige Hilfe mit anderen Bundesländern und dem benachbarten Ausland erstmals gesetzlich verankert.

Anpassung der Regelungen zum Brandschutz

Im Bereich des Brandschutzes werden insbesondere die Regelungen zur Organisation der Feuerwehren angepasst. Hierdurch soll ein gleichberechtigtes Zusammenwirken von ehren- und hauptamtlichen Kräften der Feuerwehr gefördert werden. Neben der bestehenden Verpflichtung für kreisfreie Städte eine Berufsfeuerwehr einzurichten, gibt es diese Möglichkeit zukünftig nur noch auf freiwilliger Basis für große kreisangehörige Gemeinden. Den Kreisen wird die Option eröffnet, den Kreisbrandmeister nicht wie bisher im Ehrenamt, sondern auch hauptberuflich zu beschäftigen.

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