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Düren: Mangelhafte Leistungen können zur Kündigung eines Werkvertrags berechtigen. Diese Erfahrung machte ein im Rahmen der Rathaussanierung tätiges auswärtiges Unternehmen des Elektrohandwerkes, das zuvor für wesentliche Schlüsselgewerke der Rathauselektrik zuständig war.

Unvollständige Arbeiten, nicht behobene Mängel, Behinderungen und Verzögerungen: Die Liste der Unzulänglichkeiten ist so lang, dass die Stadt Düren nunmehr die Konsequenzen zog und den Vertrag kündigte.


„Wir haben uns von dem sperrigen Partner getrennt. Daher sind wir überzeugt, dass die Restarbeiten- und Mängelbeseitigungen nun durch Folgeunternehmer wesentlich zügiger und reibungsloser erledigt werden. Zur Sicherung der wirtschaftlichen Betriebsführung war dieser Schritt nötig“, so Helmut Harperscheidt, Leiter der Projektgruppe Rathaussanierung. Er kündigte an, dass Schadensersatzansprüche gerichtlich geltend gemacht werden.

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