Städteregion Aachen: Die Stadt Aachen hat für dieses Jahr Silvester zwei Allgemeinverfügungen zum Verbot von Feuerwerk erlassen. Wie im letzten Jahr ist das Abbrennen von Feuerwerkskörpern, die eine Höhe von über einem Meter erreichen können, auf und innerhalb des Grabenrings untersagt. Dies erfolgt zum Schutz der historischen, religiösen und kulturell schützenswerten Bauwerke, die durch das Silvesterfeuerwerk einer besonderen und erheblich gesteigerten Brandgefahr ausgesetzt sind. Zusätzlich wird – zum Schutze der Menschen vor einer weiteren Ausbreitung des Corona Virus – die Verwendung von Pyrotechnik auf einigen weiteren Straßen und Plätzen in der Stadt Aachen untersagt. Diese Straßen und Plätze sind regelmäßig zur Silvesternacht Ort größerer Ansammlungen zur Feier des Jahreswechsels. Menschenansammlungen müssen jedoch soweit irgend möglich vermieden werden.

Das Verbot gilt für 48 Stunden, vom Morgen des 31. Dezember 2020, 0 Uhr bis zum 1. Januar 2021, 24 Uhr.

Das Ordnungsamt hat für die Silvesternacht einen Sonderdienst angeordnet. Alle Außendienstkräfte werden im Einsatz sein. Auch die Polizei wird mit starken Kräften präsent sein. Im engen Schulterschluss werden Ordnungsamt und Polizei gemeinsame Streifen durchführen. Die Bundespolizeiinspektion Aachen kooperiert ebenfalls mit dem Ordnungsamt und der Landespolizei im Rahmen ihrer Zuständigkeiten, um die Durchsetzung des Feuerwerksverbots und der Corona-Regeln zu unterstützen.

Die Einsatzkräfte werden konsequent und nachdrücklich auf die Einhaltung der Corona-Regeln hinweisen und bei Missachtung einschreiten.

„Hinter uns allen liegt ein schwieriges Jahr. Es ist nur zu verständlich, dass die Menschen in unserer Stadt sich gern wieder in den Arm nehmen würden und das neue Jahr gemeinsam begrüßen möchten – mit der Hoffnung, dass in 2021 wieder mehr „Normalität“ gelebt werden kann. Dennoch: Wir haben es in der Hand. Wir können die Möglichkeiten weiterer Ansteckungen jetzt aufhalten und Kontakte vermeiden“, sagt Oberbürgermeisterin Sibylle Keupen.

Der Aachener Polizeipräsident Dirk Weinspach appelliert an jeden Einzelnen: "Während der Kontrollen zur Einhaltung der Coronaschutzverordnung erleben die Ordnungskräfte von Stadt und Polizei leider auch immer wieder Anfeindungen und respektloses Verhalten, was natürlich eine zusätzliche Belastung darstellt. Bitte unterstützen Sie uns und halten Sie sich an die Regeln. Lassen Sie uns diesen Tag des Jahres nutzen, um gute Vorzeichen für das nächste Jahr zu setzen!"

Auch das Versammlungsrecht wird hier keine Spielräume eröffnen. Demonstrationen, die offenkundig nur Ersatz für Silvesterfeierlichkeiten sein sollen, werden nicht geduldet.

Die Polizei Aachen wird natürlich nicht nur in der Stadt Aachen, sondern auch städteregionsweit mit starken Kräften präsent sein. Dies gilt für die typischen Hotspots und für alle, auch im Normalfall weniger frequentierten Örtlichkeiten.

INFO:

Die Verwendung von Pyrotechnik ist auf und innerhalb des Grabenringes sowie auf den nachfolgenden Straßen, Plätzen und in zum Jahreswechsel publikumsträchtigen Bereichen der Stadt Aachen untersagt:

  • Stadtbezirk Aachen-Mitte: Turmstraße ab Einmündung Prof.-Pirlet-Staße bis Roermonderstraße, Pontwall, Pontstraße ab Pontwall bis Templergraben, Theaterplatz sowie der Stadttheatervorplatz, Abzweig Heinrichsallee über Kreuzung Heinrichsallee/Stiftstraße über Heinrichsallee bis Einmündung Adalbertstraße, Adalbertstraße ab Hausnummer 100 (Aquis Plaza) bis Kaiserplatz, Kaiserplatz bis Kreuzung (Heinrichsallee, Wilhelmstraße, Adalbertsteinweg), sowie die in diesem Bereich innenliegenden Straßen Adalbertstift und Stiftstraße, Burtscheider Straße ab Zollamtstraße bis Kreuzung (Kasinostraße/Krugenofen/Hauptstraße), Halifaxstraße zwischen An den Finkenweiden und Vaalser Straße

  • Stadtbezirk Aachen-Brand: Marktplatz mit Platz- und Fußgängerbereich einschließlich der Sackgasse bis Marktplatz Hausnummern 5-15, Paul-Küpper-Platz einschließlich nebenliegender Grünanlage, Ehrenmal und Treppenanlage, Eschenallee, Parkanlage an der Eschenallee (ehem. Friedhof), Brander Wall (Naherholungsgebiet) eingegrenzt zwischen Fußweg Herderstraße/Rombachstraße, Siedlungsgebiet Brander Feld, Münsterstraße und BAB 4

  • Stadtbezirk Aachen-Eilendorf: Öffentliche Sport-, Freizeit-und Erholungsfläche /- park „Auf dem Knopp“ auf dem Wolfsberg. Die Fläche grenzt an den Wirtschaftsweg zwischen Prunkweg und Herrenbergstraße (Flurstück 335, Flur 21, Gemarkung )

  • Stadtbezirk Aachen-Haaren/Verlautenheide: Haarener Markt eingegrenzt zwischen Alt-Haarener-Straße ab Hausnummern 66/99 bis Haarener Gracht ab Hausnummern 1-3/5 (Versammlungsplatz Ortsmitte)

  • Stadtbezirke Aachen-Richterich/Laurensberg: Brücke BAB 4, Weg zwischen Bücke BAB 4 und Landgraben, Landgraben ab Hausnummer 60 bis Berensberger Straße zwischen Richtericher Straße und Ferberweg

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