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Der Kinderzuschlag kann jetzt online beantragt werden – schnell und unbürokratisch, jederzeit und von überall. Die Digitalisierung dieser wichtigen Leistung erleichtert den Zugang und hilft damit, Kinder besser zu fördern und Kinderarmut zu vermeiden. Heute stellten Bundesfamilienministerin, Dr. Franziska Giffey und der Leiter der Familienkasse, Karsten Bunk, in Berlin den neuen Online-Antrag vor. Er ist ein wesentlicher Baustein der Gesamtreform des Kinderzuschlags durch das Starke-Familien-Gesetz.

Bundesagentur für Arbeit

Famile: In letzter Zeit gehen bei den regionalen Familienkassen wieder verstärkt Kindergeld-Anträge über kostenpflichtige kommerzielle Internetanbieter ein.

Es gibt Marken, die uns einfach an unsere Kindheit erinnern oder die wir zumindest mit bestimmten Begebenheiten verbinden. Das kann der erste Füller in der Schule oder der Geschmack von Omas Hühnersuppe sein. Einige Markenprodukte dominierten und dominieren den Alltag so stark, dass sie geradezu synonym für bestimmte Erlebnisse und Erinnerungen stehen.

Pelikan - für viele der erste Füller Da war man stolz: Wer die Buchstaben beherrschte und eine schöne Schrift hatte, der musste nicht länger mit dem Bleistift aufs Papier kritzeln, sondern durfte mit dem Füller schreiben. Für viele Schüler und Eltern war und ist Pelikan dafür die erste Wahl. 1838 gründete der Chemiker Carl Hornemann in Hannover die Tintenfabrik, die 1878 zum Unternehmen Pelikan wurde. Anfangs fertigte man nur Tinten und Farben. 1929 kam der erste Pelikan Füllfederhalter auf den Markt. Das Markenzeichen war das grün marmorierte Mittelstück. 1960 erfand das Unternehmen den Pelikano, den ersten Stift für Schreibanfänger. Damit es beim Wiederbefüllen keine blauen Finger gibt, wurden auch gleich spezielle Tintenpatronen entwickelt. Trotzdem kam es ab und an vor, dass mal etwas daneben ging. Macht nichts: 1972 brachte Pelikan den ersten Tintenkiller auf den Markt. Auch er darf bis heute in keinem Schulrucksack fehlen.

Maggi - so hat es bei Oma geschmeckt Mmmh, das riecht aber gut! Wir alle erinnern uns an die Lieblingsgerichte unserer Kindheit. Oft verlieh ihm Maggi die richtige Würze. Fast jeder Deutsche kennt den Geschmack aus der typischen Flasche mit dem langen Hals und dem gelb-roten Logo. 1869 setzte es sich der Schweizer Julius Maggi zum Ziel, die Ernährungssituation der einfachen Bevölkerung zu verbessern. Nicht viele Menschen konnten sich frische Speisen oder gar Fleisch leisten. Also erfand er eine flüssige Gewürzmischung, die aus verschiedenen Kräutern, Fleisch- und Gemüsesorten gewonnen wurde. In Deutschland setzte sich das Produkt vor allem in den 1950er-Jahren durch und bis heute ist es aus vielen Küchen nicht wegzudenken.

Perwoll - Der Geruch der Kindheit Kennen Sie das? Sie laufen an einer völlig fremden Person vorüber und denken sich, dass sie den Geruch doch kennen. So geht es vielen Menschen mit Perwoll. Oft wird die Vorliebe für ein bestimmtes Waschmittel von den Eltern an die Kinder weitergegeben. Die Marke ist ein echtes Produkt der Wirtschaftswunderzeit. Das Feinwaschmittel war seinerzeit eine echte Innovation. In der Zeit davor war es für empfindliche Stoffe oft notwendig, von Hand ein spezielles Reinigungsmittel anzurühren, das die Textilien überdies erheblich strapazierte. Seit 1949 werden mit Perwoll so unterschiedliche Kleidungsstücke wie Petticoats, Seidenblusen und Wollpullover gewaschen. 1977 brachte das Unternehmen das erste Flüssigwaschmittel auf den Markt. Was die Konsistenz von Waschmitteln angeht, gibt es in Deutschland übrigens zwei Lager: Rund die Hälfte der Bevölkerung bevorzugt flüssiges, die andere Hälfte pulverförmiges Waschmittel. Umfragen haben gezeigt, dass Verbraucher nur selten vom einen zum anderen wechseln. 1985 gelang es der Marke mit einem neuen Werbeslogan, weltweit bekannt zu werden: "Ist der neu? - Nein, mit Perwoll gewaschen!" ist geradezu zu einem geflügelten Wort geworden.

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Geld: Die von dem Oberlandesgericht Düsseldorf herausgegebene "Düsseldorfer Tabelle" wird zum 1. Januar 2020 geändert. Die Änderungen betreffen im Wesentlichen (1) die Bedarfssätze minderjähriger und volljähriger Kinder, (2) den Bedarf eines Studierenden, der nicht mehr bei seinen Eltern oder einem Elternteil wohnt, sowie (3) die sogenannten Selbstbehalte. Am Ende dieser Mitteilung wird (4) kurz die Bedeutung der "Düsseldorfer Tabelle" erklärt und (5) eine Perspektive für das Jahr 2021 gegeben.

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