Köln: In der Zeit vom 29. Dezember bis zum 31. Dezember 2015 ist der Verkauf von Feuerwerk erlaubt. Bereits jetzt kontrollieren die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bezirksregierung Köln, ob die Feuerwerkskörper im Großhandel richtig gelagert und die Vorschriften beim Weiterverkauf eingehalten werden. Denn nur durch den sicheren und richtigen Umgang mit Feuerwerk können Gesundheitsgefahren vermieden werden.
Die Bezirksregierung Köln rät allen Käuferinnen und Käufern, dass sie sich zu ihrer eigenen Sicherheit beim Feuerwerken an zwei Dinge halten: Gebrauchsanweisung beachten und Verstand einsetzen! Es sollte nur Feuerwerk abgebrannt werden, das die gesetzlichen Vorgaben erfüllt. Geprüfte Feuerwerke erkennt man an der aufgedruckten BAM-Nummer und dem CE-Zeichen.
Kontrolleure der Kölner Bezirksregierung überprüfen vor Ort im Handel, ob die Vorschriften beim Verkauf von Feuerwerk eingehalten werden. Sie informieren und beraten die Verkäufer auch über den Umgang mit Feuerwerkskörpern, Böllern und Raketen. Bei den Händlern wird etwa darauf geachtet, dass die vorgegebenen Lagermengen eingehalten werden, Feuerlöscher zur Brand-bekämpfung vorhanden sind und kein „illegales Feuerwerk“ verkauft wird.