Bild: BA

Nürnberg: Im Jahr 2015 wurden insgesamt 980.100 Sanktionen gegenüber erwerbsfähigen Hilfebedürftigen in der Grundsicherung (Hartz IV) ausgesprochen. Das sind 21.000 (2,1 Prozent) weniger als 2014. Die Zahl der Sanktionen ist damit das erste Mal seit 2011 wieder unter die Marke von einer Million gesunken.

Der Rückgang ist im Wesentlichen darauf zurückzuführen, dass weniger Sanktionen wegen der Ablehnung einer Arbeit, Ausbildung oder beruflichen Weiterbildung ausgesprochen wurden. Diese Zahl ist um 21.000 zurückgegangen. Auch die gute Lage am Arbeitsmarkt und die intensivere Betreuung der Kunden im Jobcenter haben zu den sinkenden Sanktionszahlen beigetragen.

Der überwiegende Teil, nämlich 76 Prozent aller Sanktionen, kommt allerdings durch Meldeversäumnisse zustande. Dies bedeutet beispielsweise, dass Leistungsbezieher unentschuldigt einen Termin beim Jobcenter verstreichen lassen.

Im Jahr 2015 wurden 416.300 Leistungsbezieher mit mindestens einer Sanktion belegt. Im Jahr 2011 waren es noch 510.400.

Die aktuelle Statistik zur Zahl der Sanktionen in der Grundsicherung finden Sie unter

http://statistik.arbeitsagentur.de/Navigation/Statistik/Statistik-nach-Themen/Grundsicherung-fuer-Arbeitsuchende-SGBII/Sanktionen-Widersprueche-Klagen/Sanktionen-Widersprueche-Klagen-Nav.html

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