Karlsruhe: Der Generalbundesanwalt hat heute Morgen (Montag, 31. März 2014) aufgrund von Haftbefehlen des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs vom 28. März 2014 den 35-jährigen deutschen Staatsangehörigen Fatih K. in Berlin, den 26-jährigen türkischen Staatsangehörigen Fatih I. in Frankfurt am Main und die 27-jährige deutsche und polnische Staatsangehörige Karolina R. in Bonn festnehmen lassen.

Im Rahmen des großangelegten Einsatzes werden zudem insgesamt zehn Wohnungen in Berlin, Bonn und Frankfurt am Main durchsucht, darunter die Wohnungen fünf weiterer Beschuldigter. Unter der Leitung von Vertretern des Generalbundesanwalts sind an dem Einsatz über 100 Beamte der GSG 9, des Bundeskriminalamts und mehrerer Landespolizeibehörden beteiligt.

Der Beschuldigte Fatih K. ist dringend verdächtig, sich von zumindest Juli bis September 2013 als Mitglied an den in Syrien agierenden terroristischen Vereinigungen "Junud Al-Sham" und "Islamischer Staat im Irak und Großsyrien" beteiligt zu haben (§ 129b i. V. m. § 129a Abs. 1 StGB). Er soll sich an Kämpfen paramilitärischer Einheiten beteiligt und an der Herstellung von Propagandamaterial mitgewirkt haben.

Dem Beschuldigten Fatih I. wird in dem Haftbefehl vorgeworfen, sich im September 2013 in Syrien dem "Islamischen Staat im Irak und Großsyrien" (IStIGS) angeschlossen zu haben (§ 129b i. V. m. § 129a Abs. 1 StGB). Nach seiner Wiedereinreise nach Deutschland im Januar 2014 soll er damit befasst gewesen sein, Sach- und Geldmittel für die terroristische Vereinigung zu beschaffen. Zuletzt soll er geplant haben, zum IStIGS nach Syrien zurückzukehren.

Die Beschuldigte Karolina R. ist dringend verdächtig, die ausländische terroristischen Vereinigung "Islamischer Staat im Irak und in Großsyrien" (IStIGS) durch vier Geldzahlungen von insgesamt fast 4.800 Euro unterstützt zu haben (§ 129 b i. V. m. § 129a Abs. 1 und 5 StGB).

Die weiteren Beschuldigten sollen ebenfalls Mitglieder oder Unterstützer des IStIGS sein.

Die Beschuldigten Fatih K., Fatih I. und Karolina R. werden noch heute (Montag, 31. März 2014) dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs vorgeführt, der ihnen die Haftbefehle eröffnen und über den Vollzug der Untersuchungshaft entscheiden wird.

Generalbundesanwalt Harald Range: "Die heutigen Maßnahmen zeigen, dass gewaltsame Konflikte wie der in Syrien sich unmittelbar auf uns in Deutschland auswirken. Wir müssen dieser Entwicklung auch mit den Mitteln des Strafrechts entschieden entgegentreten auch mit Blick auf mögliche Gefahren, die von radikalisierten Rückkehrern aus Syrien für die Bevölkerung in Deutschland ausgehen können."

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