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- Geschrieben von PM-EXT/Deutsches Hygiene-Institut
- Kategorie: Coronavirus-Sars-COV-2
"Bei der Ausbreitung des Corona-Virus können, anders als bisher vermutet, Kontakte über Oberflächen, sprich Anhaftung von Virenclustern an Gegenständen, eine große, wenn nicht spielentscheidende Rolle spielen. "In bisherigen öffentlichen Verlautbarungen", so Matthias Dräger, der Sprecher des DHI, "ging man davon aus, daß man eine Ansteckung durch sog. "behüllte Viren", wie es das Coronavirus ist, z. B. über Geldstücke, "weitgehend vergessen kann", so der Virologe Christian Drosten, Direktor des Institutes für Virologie. Sie seien, so Drosten, "gegen Eintrocknen extrem empfindlich".
Diese bisherigen Fehleinschätzungen, auch seitens der WHO zur verharmlosenden Ansteckungsgefahr über Banknoten, bedürfen einer Revision, wenn wir die Coronavirus-Pandemie im Westen in den Griff bekommen wollen. Belegt ist, daß der Corona-Virus, Auslöser der aktuellen Covid-19-Pandemie, viral nachweisbar bleibt für:
- Aerosole (Tröpfchen): bis zu 3 Stunden;
- auf Kupferoberflächen (also z. B. Münzen) bis zu 4 Stunden;
- auf Karton/ (also: Papier, Banknoten!): bis zu 24 Stunden
- auf Plastik und Edelstahl: 2 bis 3 Tage.
Zitat Studie vom 17. 3. 2020:
"SARS-CoV-2 Stability Similar to Original SARS Virus The virus that causes coronavirus disease 2019 (COVID-19) is stable for several hours to days in aerosols and on surfaces, according to a new study from National Institutes of Health, CDC, UCLA and Princeton University scientists in The New England Journal of Medicine. The scientists found that severe acute respiratory syndrome coronavirus 2 (SARS-CoV-2) was detectable in aerosols for up to three hours, up to four hours on copper, up to 24 hours on cardboard and up to two to three days on plastic and stainless steel. The results provide key information about the stability of SARS-CoV-2, which causes COVID-19 disease, and suggests that people may acquire the virus through the air and after touching contaminated objects." Link: http://ots.de/1r4a1x
Ein Kontakt mit einer kontaminierten Oberfläche von nur 5 Sekunden Dauer überträgt etwa 1/3 der Virencluster. Und: Man faßt sich offensichtlich häufiger mit den Händen ins Gesicht, als man gemeinhin annimmt - in der Regel wohl um die 20 Mal, pro Stunde:
Persistence of coronaviruses on inanimate surfaces and their inactivation with biocidal agents Zitat: "Contamination of frequent touch surfaces in healthcare settings are therefore a potential source of viral transmission. Data on the transmissibility of coronaviruses from contaminated surfaces to hands were not found. However, it could be shown with influenza A virus that a contact of 5 s can transfer 31.6% of the viral load to the hands. [...] In an observational study, it was described that students touch their face with their own hands on average 23 times per h, with contact mostly to the skin (56%), followed by mouth (36%), nose (31%) and eyes (31%) [11]." http://ots.de/6Fbh8E
Das Deutsche Hygiene-Institut wird Ihnen in den nächsten Stunden Grafiken und weiteres Material zur Verfügung stellen.
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- Geschrieben von PM-EXT/Kreis Heinsberg
- Kategorie: Coronavirus-Sars-COV-2
Kreis Heinsberg:Das Gesundheitsamt des Kreises Heinsberg meldet drei verstorbene Personen durch das Coronavirus. „Wir fühlen mit den Familien“, sagt Landrat Stephan Pusch.
Weiterlesen: Heinsberg: Coronavirus - Gesundheitsamt meldet weitere Tote - 840 Menschen infiziert
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- Geschrieben von PM-EXT/Bund
- Kategorie: Coronavirus-Sars-COV-2
Die Bundesregierung und die Regierungschefs der Bundesländer haben am 16. März 2020 folgende Leitlinien zum einheitlichen Vorgehen zur weiteren Beschränkung von sozialen Kontakten im öffentlichen Bereich angesichts der Corona-Epidemie in Deutschland vereinbart:
I. Ausdrücklich NICHT geschlossen wird der Einzelhandel für Lebensmittel, Wochenmärkte, Abhol- und Lieferdienste, Getränkemärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Tankstellen, Banken und Sparkassen, Poststellen, Frisöre, Reinigungen, Waschsalons, der Zeitungsverkauf, Bau-, Gartenbau- und Tierbedarfsmärkte und der Großhandel. Vielmehr sollten für diese Bereiche die Sonntagsverkaufsverbote bis auf weiteres grundsätzlich ausgesetzt werden. Eine Öffnung dieser genannten Einrichtungen erfolgt unter Auflagen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts und zur Vermeidung von Warteschlangen. Dienstleister und Handwerker können ihrer Tätigkeit weiterhin nachgehen. Alle Einrichtungen des Gesundheitswesen bleiben unter Beachtung der gestiegenen hygienischen Anforderungen geöffnet.
II. Für den Publikumsverkehr zu schließen sind - Bars, Clubs, Diskotheken, Kneipen und ähnliche Einrichtungen - Theater, Opern, Konzerthäuser, Museen und ähnliche Einrichtungen - Messen, Ausstellungen, Kinos, Freizeit- und Tierparks und Anbieter von Freizeitaktivitäten (drinnen und draußen), Spezialmärkte, Spielhallen, Spielbanken, Wettannahmestellen und ähnliche Einrichtungen - Prostitutionsstätten, Bordelle und ähnliche Einrichtungen - der Sportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, Schwimm- und Spaßbädern, Fitnessstudios und ähnliche Einrichtungen - alle weiteren, nicht an anderer Stelle dieses Papiers genannten Verkaufsstellen des Einzelhandels, insbesondere Outlet-Center - Spielplätze.
III. Zu verbieten sind - Zusammenkünfte in Vereinen und sonstigen Sport- und Freizeiteinrichtungen sowie die Wahrnehmung von Angeboten in Volkshochschulen, Musikschulen und sonstigen öffentlichen und privaten Bildungseinrichtungen im außerschulischen Bereich sowie Reisebusreisen - Zusammenkünfte in Kirchen, Moscheen, Synagogen und die Zusammenkünfte anderer Glaubensgemeinschaften.
IV. Zu erlassen sind - Besuchsregelungen für Krankenhäuser, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen, Pflegeheime und besondere Wohnformen im Sinne des SGB IX sowie ähnliche Einrichtungen, um den Besuch zu beschränken (zB Besuch einmal am Tag, für eine Stunde, allerdings nicht von Kinder unter 16 Jahren, nicht von Besuchern mit Atemwegsinfektionen, etc.) - in den vorgenannten Einrichtungen sowie in Universitäten, Schulen und Kindergärten, soweit deren Betrieb nicht gänzlich eingestellt wird, ein generelles Betretungsverbot für Personen, die sich in den letzten 14 Tagen in Risikogebieten im Ausland oder besonders betroffenen Regionen im Inland nach RKI-Klassifizierung aufgehalten haben - Auflagen für Mensen, Restaurants, Speisegaststätten und Hotels, das Risiko einer Verbreitung des Corona-Virus zu minimieren, etwa durch Abstandsregelung für die Tische, Reglementierung der Besucherzahl, Hygienemaßnahmen und –hinweise - Regelungen, dass Übernachtungsangebote im Inland nur zu notwendigen und ausdrücklich nicht zu touristischen Zwecken genutzt werden können, - Regelungen, dass Restaurants und Speisegaststätten generell frühestens ab 6 Uhr zu öffnen und spätestens ab 18 Uhr zu schließen sind. Beitrag teilen
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- Geschrieben von PM-EXT/NRW-MSB
- Kategorie: Coronavirus-Sars-COV-2
Das Landeskabinett hat heute die Entscheidung getroffen, den Unterrichtsbetrieb an den Schulen in Nordrhein-Westfalen im ganzen Land ab einschließlich Montag, dem 16. März 2020, vorerst bis zum Ende der Osterferien am 19. April 2020 einzustellen.
hiermit erhalten Sie weitere Informationen zum Umgang mit dem Corona-Virus im Schulbereich.
1. Ruhen des Unterrichts ab Montag bis zum Beginn der Osterferien
Alle Schulen im Land Nordrhein-Westfalen werden zum 16.03.2020 bis zum Beginn der Osterferien durch die Landesregierung geschlossen. Dies bedeutet, dass bereits am Montag der Unterricht in den Schulen ruht.
Für Schülerinnen und Schüler in der dualen Ausbildung sowie in Praktika beschränkt sich die Maßnahme auf den Ausfall des Unterrichts.
Die Schulen haben Kommunikationsmöglichkeiten mit den Eltern in den kommenden Wochen in geeigneter Weise sicherzustellen.
ÜBERGANGSREGELUNG: Damit die Eltern Gelegenheit haben, sich auf diese Situation einzustellen, können sie bis einschließlich Dienstag (17.03.) aus eigener Entscheidung ihre Kinder zur Schule schicken. Die Schulen stellen an diesen beiden Tagen während der üblichen Unterrichtszeit eine Betreuung sicher. Die Einzelheiten regelt die Schulleitung.
Für Lehrerinnen und Lehrer gilt, dass am Montag (16.03.) und Dienstag (17.03.) eine Anwesenheit in der Schule erforderlich ist, um im Kollegium die notwendigen Absprachen zu treffen. Einzelheiten regelt die Schulleitung auf der Grundlage ihres Weisungsrechts (§ 59 Abs. 1 Satz 2 SchulG). Zu einer darüber hinaus gehend erforderlichen Anwesenheit vgl. Ziff. 4.
2. Not-Betreuungsangebot
Die Einstellung des Schulbetriebes darf nicht dazu führen, dass Eltern, die in unverzichtbaren Funktionsbereichen - insbesondere im Gesundheitswesen – arbeiten, wegen der Betreuung ihrer Kinder im Dienst ausfallen. Deshalb muss in den Schulen während der gesamten Zeit des Unterrichtsausfalls ein entsprechendes Betreuungsangebot vorbereitet werden. Hiervon werden insbesondere die Kinder in den Klassen 1 bis 6 erfasst.
Nähere Informationen hierzu erhalten Sie zeitnah mit einer weiteren Schul-Mail.
3. Durchführung von Prüfungen und Erbringung von Leistungsnachweisen etc.
a) Zentralabitur in der gymnasialen Oberstufe und an Beruflichen Gymnasien
Die vorzeitige Einstellung des Unterrichts ab dem 16. März bis zum Ende der Osterferien hat grundsätzlich keine Auswirkungen auf die Terminsetzungen bei den bevorstehenden Abiturprüfungen. Die Termine sind insbesondere mit Blick auf die Fächer Deutsch, Mathematik, Englisch und Französisch aufgrund des durch die Kultusministerkonferenz veranlassten länderübergreifenden Aufgabenpools zwischen den Ländern abgestimmt und bleiben in diesen und allen anderen Fächern grundsätzlich bestehen. Auch die Konferenz des Zentralen Abiturausschusses (ZAA) am 2. April kann wie vorgesehen stattfinden, da die Schulen als Gebäude nicht geschlossen sind.
Selbst für den Fall, dass der Unterricht nicht unmittelbar nach den Osterferien wieder aufgenommen werden sollte, ist vorgesehen, dass die Schulgebäude in Abstimmung mit den örtlich zuständigen Behörden von Abiturientinnen und Abiturienten sowie Lehrkräften genutzt werden können, um an den vorgesehenen Terminen ordnungsgemäße Prüfungen durchzuführen, da die Einstellung des Unterrichts einen generellen prophylaktischen Charakter hat und die Räumlichkeiten selbst nicht betroffen sind.
Sollte es in Einzelfällen an Schulen durch Schulschließungen in den vergangenen Wochen bzw. durch die vorzeitige Einstellung des Unterrichts ab dem 16. März nicht möglich sein, dass alle angehenden Abiturientinnen und Abiturienten die notwendigen Leistungsnachweise („Vorabiturklausuren“) erbringen konnten, so sollen die Schulen das unmittelbar nach den Osterferien nachholen. Für diesen Fall erfolgt die Zulassung der betroffenen Schülerinnen und Schüler durch die ZAA-Konferenz bis zum 5. Mai und die Schülerinnen und Schüler legen ihre Abiturprüfungen ab dem 7. Mai an den zentralen Nachschreibeterminen ab.
b) Informationen zu anderen Prüfungsformaten
Weitere Informationen u.a. zu Zentralen Prüfungen in Klasse 10 (ZP 10), zentralen Klausuren in der Einführungsphase (ZKE), Prüfungen an Berufskollegs sowie zum Umgang mit Klassenarbeiten etc. werden Ihnen in den kommenden Tagen gesondert übermittelt und auf der Homepage des Ministeriums für Schule und Bildung (www.schulministerium.nrw.de) veröffentlicht und stetig aktualisiert.
Im Übrigen wird empfohlen, die Schülerinnen und Schüler in der Zeit bis zum Beginn der Osterferien zum Lernen zu Hause anzuhalten (Lektüre, Aufgabensätze, Referate etc.). Hierzu sollten in der Schule vorhandene technische Infrastrukturen genutzt werden.
4. Dienstpflichten und Erreichbarkeit von Schulleitungen sowie Lehrerinnen und Lehrer
Das Ruhen des Unterrichtsbetriebes entbindet die Schulleitungen und die Lehrkräfte nicht von den bestehenden Dienstpflichten.
Das Ruhen des Unterrichts aus Gründen des Infektionsschutzes gilt grundsätzlich nicht nur für die Schülerinnen und Schüler, sondern auch für die Lehrkräfte (vgl. Schul-Mail Nr. 1 und 3). In diesem Fall erfüllen die Lehrkräfte ihre Dienstaufgaben, soweit möglich, am heimischen Arbeitsplatz.
Trotz der Entscheidung über das Ruhen des Unterrichts kann eine Schule auch teilweise weiter genutzt werden, wenn sichergestellt ist, dass a) ein Zusammenkommen einer begrenzten Anzahl von Menschen mit den Zielen des Infektionsschutzes vereinbar ist und b) von den betroffenen Schulräumen keine Infektionsgefahren ausgehen. Dieses liegt im Ermessen der zuständigen Behörden (örtliche Ordnungsbehörden bzw. Gesundheitsämter). In einem solchen Fall kann die Anwesenheit der Lehrkräfte durch die Schulleitung angeordnet werden.
Es muss in jedem Fall eine Erreichbarkeit der Schulleitungen und der Lehrkräfte sichergestellt werden.
Der Ausbildungsbetrieb der Lehrerausbildung in Verantwortung der Zentren für schulpraktische Lehrerausbildung (interne und externe Seminarveranstaltungen, ausbildungsfachliche Begleitung von Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärtern und Praxissemesterstudierenden) sowie Veranstaltungen der staatlichen Lehrerfortbildung (Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen der Kompetenzteams und der Bezirksregierungen) werden bis auf weiteres ausgesetzt.
Corona-Virus: Krisenstäbe von Stadt und StädteRegion Aachen fällen Entscheidungen zu Veranstaltungen
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- Geschrieben von PM-EXT/Städteregion Aachen
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StädteRegion Aachen: Krisenstäbe von Stadt und StädteRegion Aachen fällen Entscheidungen zu Veranstaltungen. (12.03.20, 14 Uhr)
- Die Krisenstäbe von StädteRegion und Stadt Aachen sowie die Ordnungsamtsleiter aller zehn Kommunen haben sich heute mit dem Thema „Veranstaltungen mit weniger als 1000 erwarteten Teilnehmenden“ beschäftigt.
- Veranstaltungen müssen anhand einer Checkliste von den Veranstaltern bewertet werden – Download über www.staedteregion-aachen.de/coronavirus
- Die StädteRegion Aachen reagiert nach der Entscheidung der Krisenstäbe und überprüft alle eigenen Veranstaltungen.
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- Geschrieben von PM-EXT/Städteregion Aachen
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StädteRegion Aachen: Eine Lehrerin der Grundschule in Linden (Grundschulverbund Weiden-Linden in Würselen) wurde positiv auf das Coronavirus getestet. Für sie gilt derzeit häusliche Quarantäne. Der Würselener Bürgermeister Arno Nelles folgte umgehend der Empfehlung des Gesundheitsamtes und ordnete die Schließung an. Schon jetzt ist klar, dass innerhalb des Grundschulverbunds nur der Standort Linden von der Schließung betroffen ist, die zunächst bis zum 15. März gilt.
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- Geschrieben von PM-EXT/Städteregion Aachen
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StädteRegion Aachen: Die Krisenstäbe von StädteRegion und Stadt Aachen haben am frühen Abend erklärt, dass Großveranstaltungen mit mehr als 1000 erwarteten Teilnehmenden gemäß des Erlasses des NRW-Gesundheitsministeriums zunächst bis Karfreitag abgesagt werden.
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- Geschrieben von PM-EXT/Städteregion Aachen
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Städteregion Aachen: Die gemeinsam tagenden Krisenstäbe von Stadt Aachen und StädteRegion Aachen sind am Abend erneut zusammengekommen, um im Zuge der Corona-Krise das Thema Absage von Großveranstaltungen zu diskutieren.