Düren: Raub ist ein Verbrechenstatbestand. Das Gesetz sieht dafür eine Freiheitsstrafe von nicht unter einem Jahr vor (§ 249 Strafgesetzbuch).
Gegen einen 16-Jährigen aus Düren wurde am Montag der Haftbefehl vollstreckt.
Am Abend des 06. September 2014 hatte der Jugendliche, zusammen mit weiteren beschuldigten Jugendlichen, im Holzbendenpark drei etwas ältere junge Männer mit einem Messer bedroht (siehe dazu unser Bericht). Schließlich raubte die Tätergruppe mehrere Mobiltelefone und eine Spielekonsole. Die Polizei hatte kurz nach der Tat mehrere Beteiligte vorläufig festnehmen können und intensive Ermittlungen angestrengt.
Schließlich stellten sich zwei 16-Jährige aus Düren als Drahtzieher des schwerwiegenden Delikts heraus. Trotz ihres jungen Alters sind sie der Polizei aus zahlreichen Straftaten im Bereich von Eigentums- und Gewaltdelikten bestens bekannt. Die Staatsanwaltschaft und das zuständige Gericht folgten jetzt der Anregung der Ermittler, gegen die zunehmend gefährlichen Jugendlichen ein deutliches Zeichen zu setzen. Gegen beide wurde ein Haftbefehl beantragt. Einer der Beschuldigten sitzt jetzt bis zur Hauptverhandlung bereits hinter Gittern. Sein Mittäter wurde unter strengen Auflagen vorerst noch von der Haft verschont.
Die Polizei möchte dies als Zeichen verstanden wissen. Es gibt keine "harmlosen" Raubdelikte. Bereits das Wegnehmen von Mobiltelefonen, Bekleidung, oder auch geringwertigen Utensilien unter Einsatz von Gewaltandrohung wird als Raub verfolgt - auch unter Jugendlichen! Geschädigte sollten sich nicht einschüchtern lassen, sondern Straftäter so schnell wie möglich anzeigen.