Düren: Es waren zwar keine sieben Fliegen, die ein 45 Jahre alter Mann auf einmal erwischte, dafür sieben Fehlverhalten, die zu einer umfangreichen Strafanzeige gegen ihn führten.
Gegen 09:20 Uhr erhielt die Polizei den Hinweis, dass ein Mann aus Düren mit seinem roten Pkw die Girbelsrather Straße befahre, obwohl er stark unter Alkoholeinfluss stünde. Bereits auf der Anfahrt der Beamten dorthin stellte sich dann heraus, dass der Fahrer innerhalb seiner Trunkenheitsfahrt soeben auch einen Verkehrsunfall verursacht hatte, bei dem er einen Metallbügel einer Straßenbegrünung überfahren hatte. Anschließend setzte er seine Fahrt unbeirrt fort, so dass die Ordnungshüter zunächst nur das nicht unerhebliche Schadensbild auf der Yorckstraße vorfanden.
Während der Spurensicherung am Unfallort wurde bekannt, dass sich nun ein weiterer Verkehrsunfall auf der Kölner Landstraße ereignet hatte, bei dem ebenfalls ein roter Wagen involviert war. Auch hierbei handelte es sich um den 45-Jährigen, der einem vorausfahrenden Auto, das verkehrsbedingt warten musste, ungebremst aufgefahren war. Unglücklicherweise wurden hierbei die beiden 26 Jahre alten Fahrzeuginsassen leicht verletzt und konnten selbständig einen Arzt aufsuchen. Ihr Auto wurde deutlich beschädigt, ebenso wie das des Unfallverursachers, das nach dem Zusammenstoß nicht mehr fahrbereit war. Der bis zu diesem Zeitpunkt entstandene Sachschaden wurde auf etwa 5500 Euro geschätzt.
Ein sodann bei dem Beschuldigten vor Ort durchgeführter Atemalkoholtest ergab schließlich einen Wert von 2,6 Promille. Demzufolge musste dem Mann eine Blutprobe entnommen werden, woraufhin er auch noch freiwillig einräumte, Betäubungsmittel zu sich genommen zu haben. Nach zwei Blutproben also fand er sich zur Feststellung seiner Identität auf der Polizeiwache wieder, auf der er sich gegenüber den eingesetzten Beamten derart renitent verhielt, dass er bis zu seiner Ausnüchterung sowie zur Verhinderung weiterer Straftaten dem Polizeigewahrsam zugeführt wurde.
Während der Überprüfung des Düreners, der keinerlei Ausweispapiere mit sich geführt hatte, stellte sich zu "guter" Letzt heraus, dass er offensichtlich auch über keine gültige Fahrerlaubnis verfügt. Demnach wurde gegen ihn nicht nur eine Anzeige wegen des Tatbestands des Fahrens unter Alkoholeinfluss und Betäubungsmittel, sondern auch wegen einer fahrlässig begangenen Körperverletzung, einer Verkehrsunfallflucht und Fahrens ohne Fahrerlaubnis gefertigt.