Bundespolizeiinspektion Aachen

Aachen: Am 05.02.25 beobachtete eine Streife der Bundespolizei die Einreise eines Fahrzeugs aus Belgien kommend in die Bundesrepublik. Die Verfolgung des Pkw wurde auf der Bundesautobahn BAB 44 aufgenommen und es wurde einer grenzpolizeilichen Kontrolle zugeführt.

Innerhalb der Kontrolle stellten die Beamten fest, dass sich in dem Fahrzeug, welches für -9- Insassen zugelassen ist, insgesamt -16- Personen befanden. Unter anderem war der Kofferraum, neben dem mitgefügten Gepäck, mit fünf Personen besetzt. Für keine dieser Personen bestanden eine Absicherung oder ein Unfallschutz. Sie hielten sich lediglich an ihren Gepäckstücken fest. Ein möglicher Unfall hätte hier erhebliche Folgen für Leib und Leben haben können.

Weder der indische Fahrer (24), noch seine fünfzehn Begleitpersonen konnten gültige Grenzübertrittsdokumente vorweisen. Sie wurden belehrt und der Dienststelle der Bundespolizei in Eschweiler zugeführt, wo sie durchsucht und vernommen wurden. Der 24-jährige Inder gab an, dass er einen legalen Wohnsitz in Frankreich habe. Dies konnte durch die französischen Behörden jedoch negiert werden. Innerhalb der Vernehmungen der geschleusten Personen, welche allesamt die indische Staatsbürgerschaft haben, konnte ermittelt werden, dass der Fahrer von jeder dieser Personen zwischen 20 und 100EUR für die Fahrt nach Deutschland verlangt hat. Ferner versprach er ihnen eine Einreise nach Deutschland ohne Polizeikontrolle.

Der Inder wurde wegen des Einschleusens von Ausländern unter lebensgefährdender, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder schwerer Gesundheitsgefährdung zur Strafanzeige gebracht.

Jene Geschleuste, welche ein Asylbegehren in Deutschland geäußert haben oder bereits einer Ausländerbehörde in Deutschland zugewiesen sind, wurden an entsprechende Stellen weitergeleitet. Allen anderen wurde die Einreise verweigert und sie wurden nach Belgien zurückgewiesen.

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