Symbolbild Polizei

Aachen: Im Rahmen eines gemeinsamen Schwerpunkteinsatzes der Aachener Polizei, des Zolls, des Ordnungsamtes, der Stadtkasse und des Finanzamtes wurden am vergangenen Freitag (15.11.24) in der Zeit von 18.00 bis 02.30 Uhr insgesamt acht Gewerbetriebe kontrolliert - darunter auch Kioske und Shisha-Bars. Insgesamt 182 Personen wurden überprüft. Zwei Personen wurden festgenommen.

In einem Kiosk in der Düppelstraße wurden bei einem 31-jährigen Mann mehrere Bubbles mit Heroin und Kokain gefunden. Er wurde vorläufig festgenommen. Das Amtsgericht hat zwischenzeitlich die Untersuchungshaft angeordnet. Bei der Durchsuchung einer weiteren Person vor dem Kiosk wurde ein Teleskopschlagstock gefunden und sichergestellt. Ein Verfahren wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz wurde eingeleitet. Bei einer Kontrolle in der Antoniusstraße, wo an diesem Abend insgesamt 77 Personen überprüft wurden, konnte ein verbotenes Messer sichergestellt werden. Auch in diesem Fall wurde ein Verfahren eingeleitet.

In einer Shisha-Bar auf dem Adalbertsteinweg wurde bei einem 36-jährigen Mann ein fremder Führerschein gefunden. Der Mann ist bereits wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis polizeilich in Erscheinung getreten. Das Dokument wurde daraufhin beschlagnahmt. Ein weiterer mit Haftbefehl gesuchter Mann wurde in der Lokalität festgenommen.

In einem Kiosk in der Kapellenstraße wurden bei der Durchsuchung mehrerer Männer (zwischen 17 und 23 Jahre alt) über zwei Dutzend Tütchen mit Cannabis und Haschisch gefunden und sichergestellt. Ein Strafverfahren wegen Handels mit Betäubungsmitteln wurde eingeleitet.

Auch das Ordnungsamt konnte einige Verstöße feststellen. Die Kolleg*innen belehrten Betreiber, die Getränkedosen ohne Pfand anboten, über den Verstoß gegen die Pfanderhebungspflicht. Bei einem weiteren Verstoß gegen das Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die hochwertige Verwertung von Verpackungen droht ein Ordnungswidrigkeitsverfahren. Ebenso waren nicht alle Waren mit Preisangaben versehen, was zu einem Verstoß gegen die Preisangabenverordnung führt. In mehreren Verkaufsstellen wurde gegen die Dienstleistungs-Informationspflichten-Verbordnung verstoßen, da für Verbrauchende keine Informationen über den/die Geschäftsinhabenden ersichtlich war. Dazu zählen zum Beispiel Name und Adresse.

In zwei Shisha-Bars stellten die Kolleg*innen des Ordnungs- und Sicherheitsdienstes Verstöße gegen das Tabakerzeugnisgesetz sowie das Tabaksteuergesetz fest. Dort wurden in Deutschland nicht zugelassene Tabakwaren bzw. angebrochene Tabakgebinde vorgefunden, die angebrochen nicht mehr in den Verkauf gebracht werden dürfen. Die Funde wurden unmittelbar dem Zoll übergeben.

Die städtischen Vollziehungsbeamten konnten an zwei Stellen offene Forderungen eintreiben und haben darüber hinaus in 13 Fällen zusätzliche Erkenntnisse zur weiteren Vollstreckung gewonnen.

Die gemeinsamen Schwerpunkteinsätze werden von den Kolleg*innen der Stadt und Polizei sehr begrüßt und auch in Zukunft regelmäßig stattfinden.

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