Aachen: Die ersten Sonnenstrahlen und frühlingshaften Temperaturen haben dem Ordnungsamt am Wochenende viel Arbeit verschafft.
Überall in der Stadt war es voll. Sämtliche Parks waren gut besucht, teilweise sogar überfüllt. So hielten sich zum Beispiel im Kennedypark ungefähr 150 Menschen auf, das Freizeitgelände in Walheim war teilweise sogar von bis zu 400 Personen besucht. An vielen Stellen stellte der Ordnungs- und Sicherheitsdienst (OSD) des Ordnungsamts Verstöße gegen das Abstandsgebot fest. „Bei den Verstößen gegen die geltenden Ge- und Verbote sieht die Coronaschutzverordnung die Einleitung eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens und die Erhebung eines Bußgeldes vor. Der Fachbereich Sicherheit und Ordnung der Stadt Aachen ahndet festgestellte Verstöße konsequent“, stellt Armin Bergstein, stellvertretender Leiter des Fachbereichs Sicherheit und Ordnung, klar. Er macht im Hinblick auf das fast schon sommerliche Wetter erneut darauf aufmerksam, dass auch im öffentlichen Raum, sei es auf Spielplätzen, in Parkanlagen und vor allem auch in Warteschlangen vor Eisdielen, ein Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten ist, sofern es sich nicht um Angehörige eines Hausstandes oder maximal eine Person eines weiteren Hausstandes handelt. Auf Spielplätzen gilt die Pflicht zum Tragen von Masken, auch für Kinder ab dem Alter des Schuleintritts. Überall sonst, wo die Abstände nicht eingehalten werden können, gilt auch im Freien die Verpflichtung zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes.
Aber nicht nur an den warmen Tagen, auch in den Nächten hatte der OSD einige Einsätze. Am Samstag (20. Februar) wurde im Bereich des Vennbahnweges auf Höhe der Unterführung Madrider Ring eine Party mit 18 Personen aufgelöst.
In der Nacht zum Sonntag (21. Februar) gab es in Kornelimünster eine Feier mit zwölf Personen. Am gleichen Abend fand in der Innenstadt eine Party in einem Hotel mit 20 Personen statt. Auf Grund mangelnder Kooperation seitens der Betroffenen und der Größe der Personengruppe wurden sowohl Kräfte der Polizei hinzugezogen als auch ein Schlüsseldienst. Erst der Schlüsseldienst ermöglichte den Kolleginnen und Kollegen den Zutritt zum Gebäude, wo die Personalien festgestellt werden konnten.
Alle unzulässigen Veranstaltungen wurden durch den OSD beendet. Gegen alle Betroffene wird ein Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen des Verstoßes gegen die Kontaktbeschränkungen eingeleitet. Auf den Hotelbetreiber kommt zudem ein Verfahren wegen des Verstoßes gegen das Beherbergungsverbot zu.