Aachen: Die Bezirksregierung Köln hat unter Beteiligung der Stadt Aachen und vieler Interessengruppen einen Entwurf für die 2. Fortschreibung des Luftreinhalteplans Aachen erarbeitet. Damit wird die konsequente Luftreinhalteplanung der vergangenen Jahre fortgesetzt. Bereits im Jahr 2009 wurde für das Stadtgebiet Aachen ein erster Luftreinhalteplan aufgestellt, um die Luftqualität für die Bürgerinnen und Bürger zu verbessern. Dieser Luftreinhalteplan wurde 2015 durch Einführung einer Umweltzone ergänzt. Durch die Umsetzung zahlreicher Maßnahmen konnte die Stickstoffdioxidbelastung erheblich vermindert werden.
Um Fahrverbote sicher zu vermeiden, müssen ab dem 1.9.2019 alle Busse der ASEAG an den im LRP ausgewiesenen Belastungspunkten dem Abgasstandard Euro VI (oder besser) entsprechen, mit SCRT-Filter nachgerüstet oder elektrisch angetrieben sein. Für die Subunternehmen gilt entsprechendes ab 31.12.2020. Im Ergebnis bündelt dieser Plan alle wirksamen und umsetzbaren Maßnahmen in einem Gesamtkonzept.
Als lokaler Hauptverursacher schädlicher Luftbelastungen wurde der Straßenverkehr identifiziert. Der Linienbusverkehr hat daran einen bedeutenden Anteil. Deshalb wurde ein wirkungsvolles Maßnahmenpaket erarbeitet, das insbesondere die Linienbusse im Fokus hat. Gemeinsam mit den bisher absehbaren Maßnahmen des Bundes kann der Immissionsgrenzwert für Stickstoffdioxid an allen Messstationen in Aachen spätestens im Jahr 2020 eingehalten werden. Zu nennen sind hier vor allem die Nachrüstung vieler Busse mit Entstickungssystemen sowie der Einsatz der ausschließlich schadstoffärmsten Busse in den im Luftreinhalteplan ausgewiesenen Belastungsbereichen. Wichtige Bausteine des Gesamtkonzeptes sind ferner die Maßnahmen des nationalen Diesel-Gipfels (insbesondere Software-Update und Rückkaufprämie) und die Erhöhung der Parkgebühren im Aachener Stadtgebiet.
Darüber hinaus können weitere Maßnahmen wie etwa Hardware- Nachrüstungen Wirkung entfalten, deren Minderungspotentiale derzeit noch nicht genau quantifiziert werden können. Mit diesem Maßnahmenkonzept wird das Ziel erreicht, die Luftqualität in Aachen nachhaltig zu verbessern und den Ausstoß von Stickoxiden zu reduzieren, ohne dass Fahrverbote nötig sind.
Der Luftreinhalteplanentwurf ist ab Montag, den 15.10.2018 unter www.bezreg-koeln.nrw.de im Internet abrufbar. Zusätzlich kann er in der Zeit vom 15.10. bis 15.11.2018 sowohl bei der Bezirksregierung Köln als auch bei der Stadt Aachen während der Dienststunden eingesehen werden. Im Rahmen dieser Öffentlichkeitsbeteiligung können Anregungen und Ideen an die Bezirksregierung Köln, Dezernat 53, Zeughausstraße 2 – 10, 50667 Köln gerichtet oder an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! gesendet werden. Stellungnahmen zum Luftreinhalteplanentwurf sind bis zum 29.11.2018 möglich. Es ist beabsichtigt, den neuen Luftreinhalteplan im Januar 2019 in Kraft treten zu lassen.