NRW: Die nordrhein-westfälische Landesregierung und Vertreter des Karnevals haben sich am Freitag, 18. September 2020, auf einen Fahrplan für die Session 2020/2021 verständigt. So werden auch für karnevalistische Aktivitäten die bereits in der Coronaschutzverordnung festgeschriebenen Vorgaben des Infektionsschutzes gelten, sodass insbesondere Karnevalsbälle, Karnevalsumzüge, Partyformate und gesellige Karnevalsveranstaltungen ohne Beachtung des Abstandsgebotes nicht in Betracht kommen. Kleinere karnevalistische Kulturveranstaltungen, die den Vorgaben der Coronaschutzverordnung sowie den gebilligten Hygienekonzepten entsprechen, können stattfinden.

Presse Team NRW
Erftstadt: Bei einem Verkehrsunfall auf der B 265 wurde am Sonntag (30. August) ein 31-jähriger Motorradfahrer schwer verletzt.
adac.de

Rhein-Sieg: Bei einem Zusammenstoß auf der Autobahn 3 in Richtung Oberhausen sind am Samstagabend (22. August) kurz vor der Anschlussstelle Siebengebirge ein Falschfahrer sowie eine noch nicht identifizierte Person in einem Mercedes Kombi ums Leben gekommen. Der VW Polo des Falschfahrers wurde durch die Wucht des Zusammenstoßes über die Mittelschutzplanke auf die Fahrbahn in Richtung Frankfurt - der Fahrer aus dem Auto geschleudert. Der in Richtung Oberhausen fahrende Mercedes brannte vollständig aus. Für die Suche nach möglichen weiteren Unfallfahrzeugen entlang der vom Falschfahrer zurückgelegten Strecke war auch ein Polizeihubschrauber im Einsatz.

NRW: Mit Eilbeschluss vom heutigen Tag hat das Oberverwaltungsgericht entschieden, dass die in der Coronabetreuungsverordnung angeordnete Pflicht, während des Schulunterrichts grundsätzlich eine Mund-Nase-Bedeckung zu tragen, voraussichtlich rechtmäßig ist.

Polizei Symbolbild

NRW: Aufgrund der aktuellen Hitze- und Trockenperiode warnen das Umweltministerium Nordrhein-Westfalen und der Landesbetrieb Wald und Holz Nordrhein-Westfalen vor einer erhöhten Waldbrandgefahr. „Es ist wichtig, dass sich wirklich alle Besucherinnen und Besucher an die Regeln zum Schutz des Waldes halten. Eine kleine Unachtsamkeit kann zu einer Katastrophe führen“, so Umweltministerin Ursula Heinen-Esser.
 

NRW: Die Coronaschutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen wird bis zum 31. August 2020 verlängert und der Verstoß gegen die Maskenpflicht in öffentlichen Verkehrsmitteln als Ordnungswidrigkeit aufgenommen. Ein solcher Verstoß wird ab sofort unmittelbar mit 150 Euro geahndet. Ebenfalls einheitlich bis zum 31. August 2020 verlängert wird die Coronabetreuungsverordnung, die den Vorgaben zu Schul- und Kitabetrieb Rechnung trägt. Insbesondere werden die bereits kommunizierten Bestimmungen zur Maskenpflicht auf dem Schulgelände festgeschrieben. In der ebenfalls bis zum 31. August 2020 fortgeschriebenen Coronaeinreiseverordnung werden einige Klarstellungen vorgenommen. Alle neuen Verordnungen treten ab Mittwoch, 12. August, in Kraft.
 

NRW: Der Schulbetrieb in Nordrhein-Westfalen soll im Schuljahr 2020/21 für die Schülerinnen und Schüler aller Jahrgänge an allen Schulformen wieder weitgehend im Präsenzunterricht erfolgen - bei klaren und weitreichenden Maßnahmen zum Infektionsschutz.

Wesel: Beim Absturz eines Leichtflugzeuges sind am Nachmittag drei Menschen ums Leben gekommen.

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