Düsseldorf: Ende 2013 erhielten in Nordrhein-Westfalen 57 366 Personen Leistungen zur Deckung des täglichen Bedarfs (sog. Regelleistungen) nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG). Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als statistisches Landesamt mitteilt, waren das 12 517 Personen oder 28 Prozent mehr als ein Jahr zuvor. Nachdem seit 1997 (damals
131 941 Empfänger/-innen) ein Abwärtstrend zu beobachten war, ist die Zahl der Hilfebeziehenden seit 2010 zum vierten Mal in Folge angestiegen. 6 895 Menschen erhielten neben den Regelleistungen zusätzlich besondere Leistungen (z. B. bei Krankheit, in der Schwangerschaft oder bei einer Geburt).
 
74 Prozent der Empfänger erhielten im vergangenen Jahr Grundleistungen in Form von Sachleistungen, Wertgutscheinen oder Geldleistungen; 26 Prozent bekamen Hilfe zum Lebensunterhalt. 65 Prozent der Regelleistungsempfänger waren im erwerbsfähigen Alter von 18 bis 64 Jahren, 33 Prozent waren Kinder und Jugendliche und zwei Prozent waren 65 Jahre oder älter.
 
Die meisten Regelleistungsempfänger in NRW stammten 2013 aus einem europäischen Staat außerhalb der EU (47 Prozent) und Asien (33 Prozent).
Jeder Vierte hatte eine serbische, kosovarische oder montenegrinische Staatsangehörigkeit (26 Prozent) oder besaß einen Pass der entsprechenden Vorgängerstaaten. Weitere 17 Prozent der Empfänger stammten aus Afrika.
Der Zuwachs der Leistungsbezieher war mit 74 Prozent bei Personen mit afrikanischer Staatsangehörigkeit am höchsten.  
 
Die Empfänger verteilten sich auf insgesamt 32 887 Haushalte; 12 595 Haushalte (38 Prozent) waren in Gemeinschaftsunterkünften, 13 155 (40
Prozent) dezentral (d. h. Unterbringung erfolgt in angemieteten Wohnungen) und 7 137 (22 Prozent) in anderen Aufnahmeeinrichtungen untergebracht.
 
Die Bruttoausgaben für Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beliefen sich in NRW im Jahr 2013 auf rund 376 Millionen Euro; das waren 94 Millionen Euro (+33 Prozent) mehr als 2012. Nach Abzug der Einnahmen (z. B.
übergeleitete Unterhaltsansprüche, Leistungen von Sozialleistungsträgern) verblieben Nettoausgaben in Höhe von 366 Millionen Euro. (IT.NRW)

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