Aachen: Da wollte ein 16-Jähriger aus Alsdorf besonders schlau sein. Erst wird er am gestrigen Mittwoch gegen 20.00 Uhr im Regionalexpress RE 10134 von Köln nach Aachen beim Schwarzfahren erwischt und dann gab er dem Zugbegleiter noch falsche Personalien an.
Der Schwindel flog auf, als der Zugbegleiter noch direkt vor Ort die Bundespolizei bat, die Angaben zu überprüfen. Doch die Angaben stimmten nicht und gehörten zu einer vollkommen anderen Person. Deshalb wurde der Jugendliche in Aachen von der Bundespolizei zur Feststellung seiner wahren Identität mit zur Dienststelle genommen. Hier nannte er dann seine richtigen Personalien und seine Erziehungsberechtigten konnte informiert werden. Auf die Frage, warum er gegenüber dem Zugbegleiter und auch anfänglich gegenüber der Bundespolizei falsche Angaben gemacht hatte, sagte er, dass er keinen Ärger haben wollte und sich auch keine Gedanken über die Folgen gemacht hätte. Dass durch sein Verhalten ein Unschuldiger einer Straftat verdächtigt würde, wurde ihm erst auf der Wache der Bundespolizei klar. Schwarzfahren hatte er bisher als Kavaliersdelikt und ein bisschen als Nervenkitzel empfunden. Neben einer Anzeige wegen Schwarzfahrens gibt es noch eine wegen Betruges. Die Bundespolizei prüft jetzt, ob er auch in anderen Fällen gegenüber Fahrkartenkontrolleuren der Deutschen Bahn falsche Personalangaben gemacht hat und dadurch weitere Unschuldige verdächtigt wurden. Bei der Bundespolizei liegen eine Reihe Anzeigen von Personen vor, die genau wie im Fall des 16-Jährigen zu Unrecht wegen Schwarzfahrens verdächtigt werden. Die Bundespolizei weist in diesem Zusammenhang daraufhin, dass nach dem Ordnungswidrigkeitengesetz schon die falsche Namensnennung gegenüber zuständigen Behörden mit einem Bußgeld von bis zu 1.000 Euro geahndet werden kann.