Bild: Symbolbild kamera24.tv

Karlsruhe / Bonn:  Die Bundesanwaltschaft hat gestern (7. Oktober 2015) aufgrund eines Haftbefehls des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs vom 22. September 2015 den 25-jährigen deutschen und afghanischen Staatsangehörigen Mustafa P. durch Beamte des Polizeipräsidiums Bonn festnehmen lassen.

Der Beschuldigte ist dringend verdächtig, sich von Mitte Oktober 2013 bis Mitte Januar 2014 als Mitglied an der ausländischen terroristischen Vereinigung "Junud al-Sham" (übersetzt: "Die Soldaten Syriens") beteiligt zu haben (§ 129b Abs. 1 i.V.m. § 129a Abs. 1 StGB). Nach dem Ergebnis der bisherigen Ermittlungen reiste der Beschuldigte Mitte Oktober 2013 über die Türkei nach Syrien, um sich getragen von einer radikal-islamistischen Einstellung - am militanten Jihad in Syrien zu beteiligen. Dort angekommen soll er sich den "Junud al-Sham" angeschlossen und unter anderem eine Kampfausbildung durchlaufen sowie Wachdienste abgeleistet haben. Mitte November 2013 kehrte der Beschuldigte wohl aus familiären Gründen nach Deutschland zurück. Zu einer von ihm bei seiner Rückkehr nach Deutschland geplanten abermaligen Ausreise nach Syrien kam es letztlich nicht mehr.

Der Beschuldigte wurde gestern dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs vorgeführt, der ihm den Haftbefehl eröffnet und den Vollzug der Untersuchungshaft anordnet hat.

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