Düren/Jülich: Nachdem am Donnerstagmorgen eine zunächst anonyme Drohung gegen eine Schule in Jülich zu einem groß angelegten Einsatz von Polizei und Rettungskräften führte, wird nun geprüft, ob die Kosten hierfür dem Verursacher in Rechnung gestellt werden können.
Noch am Donnerstagvormittag hatte sich aufgrund intensiver polizeilicher Ermittlungen herausgestellt, dass die Androhung der Gewalttat jeder Ernsthaftigkeit entbehrte. Ein 14 Jahre alter Schüler aus Jülich hatte die Drohung bereits am Abend zuvor in Umlauf gebracht, konnte in seiner Vernehmung später glaubhaft versichern, dass er zu keiner Zeit eine konkrete Tat plante. Bis die Kriminalpolizei zu diesem Ermittlungsergebnis gelangt war, waren bereits zahlreiche Streifenwagen, auch aus benachbarten Behörden, sowie Feuerwehr und Rettungskräfte nach Jülich entsandt worden.
Die Polizei muss jede Drohung ernst nehmen und unverzüglich die erforderlichen Maßnahmen treffen. Wenn sie allerdings aufgrund einer vorgetäuschten Gefahr -in diesem Fall die Androhung einer Straftat zur Störung des öffentlichen Friedens- alarmiert und tätig wird, kann beim Vorliegen weiterer Voraussetzungen eine Gebühr in Höhe von bis zu 100000 Euro erhoben werden. Derzeit werden diese Voraussetzungen bei der Kreispolizeibehörde Düren geprüft, um eine derartige Gebührenerhebung möglich zu machen und die Kosten von dem verantwortlichen Schüler einzufordern.
Jülich: Amoklauf in einer Schule angekündigt - 14-jähriger wird verdächtigt-Anzeige