Düren: Im Artikel der Dürener Nachrichten vom 14.06.2016 mit der Überschrift „Starkregen, Hochwasser: Auch bei uns?“ wird berichtet, die Stadt Düren beabsichtige ganze Neubaugebiete in ausgewiesenen Überschwemmungsgebieten auszuweisen.
Die Stadt Düren stellt dazu klar: Sowohl der neue Lebensmittelmarkt in Niederau als auch die geplante Wohnbebauung auf dem Gelände der alten Cornetzhofschule in Düren-Rölsdorf entstehen nicht in Überschwemmungsgebieten. „Richtig ist“, so Baudezernent Paul Zündorf, „dass beide Planungen von der Festsetzung der Überschwemmungsgebiete durch die Bezirksregierung Ende 2013 maßgeblich betroffen waren.“ Die bisherigen Planungen mussten geändert und an die Anforderungen des Hochwasserschutzes angepasst werden. Am Cornetzhof hat die Stadt Düren Bauflächen zurückgenommen. In Niederau wurde der Baukörper des Lebensmittelmarktes verlegt. Eine Überprüfung der hydrologischen und hydraulichen Verhältnisse durch den Wasserverband Eifel-Rur hat zudem zu einer Reduzierung des dortigen Überschwemmungsgebietes geführt.
Zündorf tritt dem Eindruck, die Stadt Düren plane Baugebiete in Hochwassergebieten, entschieden entgegen: „Der Hochwasserschutz ist gesetzlich verankert. Bauinteressenten und Investoren können darauf vertrauen, dass wir keine Neubebauung in Überschwemmungsgebieten ausweisen.“ Die Stadt Düren handelt hier in enger Abstimmung mit dem Wasserverband Eifel-Rur (WVER) und der Unteren Wasser-behörde des Kreises Düren.