Vettweiß: Mit Beginn des Schuljahres 2016/2017 am 01.08.2016 werden Kinder schulpflichtig, die im Zeitraum 01.10.2009 bis 30.09.2010 geboren sind.

Es bestehen keine Schulbezirksgrenzen mehr, wodurch den Erziehungs-berechtigten/Eltern nunmehr die Wahl der Grundschule grundsätzlich freigestellt ist. Jedes Kind hat einen Anspruch auf Aufnahme in die seiner Wohnung nächstgelegene Grundschule der gewünschten Schulart in seiner Gemeinde im Rahmen der vom Schulträger festgelegten Aufnahmekapazität. Dies bedeutet, dass die jeweilige Grundschulleitung nur bis zu der von der Gemeinde Vettweiß als Schulträger vorgegebenen Kapazitätsgrenze den Aufnahmewünschen entsprechen kann.

Die Übernahme von Fahrkosten richtet sich nach den Bestimmungen der Schülerfahrkostenverordnung NRW.
Fahrkosten bzw. der Transport zu einer anderen Grundschule, als zu der dem Wohnort nächstgelegenen Schule der von den Erziehungsberechtigten gewünschten Schulart werden danach nicht übernommen und der Hin- und Rücktransport der Kinder muss selber organisiert werden.
Die nächstgelegene Schule im Gemeindegebiet Vettweiß wird, wie bisher, durch den vorhandenen Schülerspezialverkehr angefahren, so dass ein Transport der Kinder zur nächstgelegenen Grundschule gesichert ist.

Kinder, die nach dem 30.09.2016 das 6. Lebensjahr vollenden, können auf Antrag der Erziehungsberechtigten vorzeitig, also am 01.08.2016, in die Grundschule aufgenommen werden, wenn sie die für den Schulbesuch erforderlichen körperlichen und geistigen Voraussetzungen besitzen und in ihrem sozialen Verhalten ausreichend entwickelt sind (Schulfähigkeit). Die Entscheidung trifft der Schulleiter.
 
Anmeldepflichtig sind jeweils die Erziehungsberechtigten/Eltern. Sie werden gebeten, bei der Anmeldung das Familienstammbuch, Personalausweis und den Impfschein des Kindes vorzulegen.

Anmeldetermine an den Grundschulen:

Regenbogenschule     (für die Ortschaften Ginnick, Froitzheim, Soller,
(Standort Vettweiß)    Vettweiß, Sievernich, Disternich, Müddersheim und Gladbach)
Die Eltern der Schulneulinge werden mit ihren Kindern   von der Schule persönlich zu einem Einschulungs-gespräch eingeladen.
Sollten Eltern versehentlich keine Einladung zum Einschulungsgespräch erhalten haben, kann der nachfolgende Termin wahrgenommen werden.
Dieser Termin gilt auch für Kinder, die vorzeitig  eingeschult werden sollen.

Mittwoch, den 10.11.2015 in der Zeit von 10:30-13:30 Uhr oder nach Vereinbarung
                                                                                    

b)    Regenbogenschule    (für die Ortschaften Jakobwüllesheim, Lüxheim und
    (Standort Kelz)    Kelz)
        Die Eltern der Schulneulinge werden mit ihren Kindern
        von der Schule persönlich zu einem Einschulungs-gespräch eingeladen.
    Sollten Eltern versehentlich keine Einladung zum Einschulungsgespräch erhalten haben, können die nachfolgenden Termine für den Standort Kelz  wahrgenommen werden.
    Dieser Termin gilt auch für Kinder, die vorzeitig eingeschult werden sollen.

Mittwoch, den 11.11.2015 in der Zeit von 8:00-12:00 Uhr oder nach Vereinbarung

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