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Kreis Düren: Aus dem Wohnraumförderprogramm 2014 - 2017 des Landes Nordrhein-Westfalen fördert der Kreis Düren die Schaffung von Wohnraum für Flüchtlinge und Asylbewerber, die den Kommunen aus den Erstaufnahmeeinrichtungen des Landes zugewiesen werden.

 

Gefördert werden der Neubau von Wohnungen, die Neuschaffung von Wohnraum durch Umbau, Ausbau und Erweiterung im Bestand sowie andere Maßnahmen zur Herrichtung oder Anpassung von Wohnraum. Das Programm bietet die Möglichkeit, Wohnraum zu schaffen, der über die reine Notunterkunft hinausgeht. Die Förderung beträgt bis zu 1.500,- € pro qm Wohnfläche beim Neubau und erfolgt mit zinslosen und zinsgünstigen Darlehen (Zinssatz 0,5%) je nach Mietenniveau der Kommune. Je nach Darlehensart können Tilgungsnachlässe von bis zu 50% nach Fertigstellung gewährt werden. Neben den Zinsen ist ein einmaliger Verwaltungskostenbeitrag von 0,4%, ein laufender Verwaltungskostenbeitrag von 0,5% sowie eine Tilgung von wahlweise 1 oder 2% bei Neubau/Bestand bzw. 4% bei anderen Maßnahmen zur Herrichtung oder Anpassung von Wohn-raum zu leisten. Die Laufzeit der Darlehen liegt zwischen 10 und 25 Jahren. Wesentliche Förder-voraussetzungen sind, dass mit den Baumaßnahmen noch nicht begonnen und das Bauvorhaben mit der jeweiligen Kommune abgestimmt wurde. Über weitere Einzelheiten einer möglichen Förderung können sich Interessierte im Kreishaus an die Mitarbeiter des Sachgebietes Wohnungsbauförderung im Amt für Recht, Bauordnung und Wohnungswesen (Tel. 02421 - 22 27 17) wenden oder erhalten weitere Informationen hier: 

Schaffung von Wohnraum für Flüchtlinge und Asylbewerber

 

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