Düren: In Nordrhein-Westfalen wurden im abgeschlossenen Jagdjahr 2013/2014 nach Meldungen der unteren Jagdbehörden 7.595 wildernde Katzen durch Jägerinnen und Jäger abgeschossen. Dies geht aus einer Aufstellung des NRW-Umweltministeriums vor, die in Düsseldorf veröffentlicht wurde. Im Jagdjahr davor waren es noch rund 9.000 Tiere, hinzu kamen 1.047 tot aufgefundene Katzen.
Für den Kreis Düren liegen folgende Zahlen vor (Jagdjahr 2012/13)
37 getötete Katzen, davon 5 Tot aufgefunden, 5 weitere im Verkehr getötet
Für den Kreis Düren liegen folgende Zahlen vor (Jagdjahr 2013/14)
56 getötete Katzen, davon 2 Tot aufgefunden, 2 weitere im Verkehr getötet
Erstmalig hat das Ministerium auch Aufschlüsselungen nach Regierungsbezirken und Kreisen vorgenommen. Die meisten Abschüsse von wildernde Katzen erfolgten demnach in den Kreisen Borken (1.406) und Steinfurt (1.158). Die meisten Abschüsse gab es im Regierungsbezirk Münster mit 4.347 Tieren, die wenigsten Abschüsse im Regierungsbezirk Köln (476).
Die Statistik zum Abschuss von wildernden Katzen ist Teil der jährlichen Jagdbilanz in NRW, die in wenigen Wochen vorgelegt werden soll. Nach dem derzeit gültigen Jagdgesetz dürfen wildernde Katzen, die in einem Jagdbezirk in einer Entfernung von mehr als 200 Meter vom nächsten Haus angetroffen werden, erlegt werden.
Die Landesregierung hatte Mitte September den Entwurf für ein neues Ökologische Jagdgesetz NRW (ÖJG) vorgelegt. Schwerpunkte des neuen Gesetzes sind der stärkerer Schutz des Waldes und der Wildtiere. In der Vergangenheit hatte es immer wieder starke Kritik an althergebrachten Jagdmethoden gegeben. Hierzu zählten unter anderem die Fallenjagd, der Abschuss von Katzen und Hunden, die Ausbildung von Jagdhunden an zuvor flugunfähig gemachten Enten und die übermäßige Fütterung. Der Gesetzesentwurf sieht ein grundsätzliches Verbot des Abschusses von Katzen vor.
Unberührt hiervon bleiben die bereits bestehenden Ausnahmen nach dem Tierseuchenrecht und aus artenschutzrechtlicher Sicht. Der Abschuss von Hunden soll strenger reglementiert und nur in absoluten Ausnahmen erlaubt sein. Noch bis zum 14. Oktober können Stellungnahmen zum ÖJG eingebracht werden. Ziel der Landesregierung ist es, bis zum Sommer 2015 die Jagdrechtsnovelle mit einem Beschluss des Landtags abzuschließen.