Symbolbild Polizei

Region: Am Donnerstagmorgen (23. März) hat die Kriminalinspektion Staatsschutz der Polizei Köln vier richterliche Durchsuchungsbeschlüsse an den Wohnanschriften von drei männlichen Beschuldigten (22, 18, 16) in Bochum, Mönchengladbach und Viersen vollstreckt. Weiterhin durchsuchten die Beamtinnen und Beamten die Wohnung eines als Zeugen geführten 15-Jährigen in Herten. Hintergrund ist das bei der Staatsanwaltschaft Mönchengladbach geführte Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des gefährlichen Eingriffs in den Bahnverkehr nach mehreren Manipulationen an Stellwerken der Deutsche Bahn AG im Januar.

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Köln: Die Osterferien stehen vor der Tür: Für alle Kinder und Jugendlichen von 6 bis einschließlich 20 Jahren, die während der freien Zeit Ausflüge oder einen Besuch bei Freunden oder Familie planen, ist das SchöneFerienTicket NRW die erste Wahl: Es ermöglicht seinem Inhaber im Zeitraum von Samstag, 01. April, bis Sonntag, 16. April 2023, beliebig viele Fahrten mit Bus, Bahn oder Zug in ganz NRW. Und kostet gerade mal 32 Euro.

Feuerwehr Pulheim

Pulheim: Auf der Kreisstraße 24, Venloer Straße, kam es am Abend des 21.03.2023, im Ortseingang von Pulheim in Richtung Köln, zu einem frontalen Verkehrsunfall zwischen einem PKW und einem Van. Hierbei wurden insgesamt sieben Personen leicht verletzt.

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Die erfolgten (Teil-)Rückforderungen von Corona-Soforthilfen sind rechtswidrig und die Rückforderungsbescheide deshalb aufzuheben. Das Land hat sich bei der Rückforderung nicht an die bindenden Vorgaben aus den Bewilligungsbescheiden gehalten, wonach die Mittel ausschließlich dazu dienten, eine finanzielle Notlage abzumildern, insbesondere Finanzierungsengpässe zu überbrücken. Wenn Zuwendungsempfänger die Corona-Soforthilfen in dem dreimonatigen Bewilligungszeitraum im Frühjahr 2020 nicht oder nur teilweise zu diesen Zwecken benötigt haben, darf das Land allerdings neue Schlussbescheide erlassen und überzahlte Mittel zurückfordern. Das hat das Oberverwaltungsgericht heute entschieden und damit drei Urteile des Verwaltungsgerichts Düsseldorf im Ergebnis bestätigt.

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