Ein Umzug in ein neues Heim ist nicht nur aufgrund des wochenlangen Umzugsstresses jedes Mal eine Herausforderung, sondern auch wegen der zahlreichen Ummeldungen, die dann erforderlich sind. Günstig umzuziehen in München ist zu einer echten Seltenheit geworden. Kaum ist man im neuen Zuhause endlich angekommen, schon muss man sich bei zahlreichen Behörden und Institutionen um seine Ummeldung kümmern. Durch die Digitalisierung wurde jedoch das Mitteilen der neuen Adresse erheblich erleichtert. So kann man heutzutage einiges bequem aus dem neuen Heim direkt online erledigen.
Dazu hier eine Prüfliste, bei wem man den Umzug mit Änderung der Anschriftsdaten melden muss:
Als Allererstes sollte man die neue Adresse dem Einwohnermeldeamt melden. Dieses ist dazu verpflichtet, den Wohnsitz im Einwohnermelderegister zu erfassen, um alle Einwohner innerhalb der Ortschaft oder der Stadt zu erfassen. Dabei wird dem neuen Ankömmling eine Frist von maximal zwei Wochen nach dem Umzug gewährt. Bei Fristversäumnis kann ein Ordnungsgeld von bis zu 500 Euro blühen. Zum Ummelden muss der neue Anwohner seinen gültigen Personalausweis mitbringen. Seit dem 01.11.2015 bedarf es für Mieter außerdem noch einer Wohnungsgeberbescheinigung, die durch den Vermieter oder der Hausverwaltung der Wohnung ausgestellt wurde.
Sollte man über einen Zweitwohnsitz, zum Beispiel aufgrund eines neuen Jobs, verfügen, so sollte auch dieser fristgemäß in der neuen Gemeinde dem Einwohnermeldeamt mitgeteilt werden. Dabei unterscheidet sich dieser Vorgang nicht zu den Vorgaben des Hauptwohnsitzes. Jedoch kann es in einigen Gemeinden zu mehr Kosten aufgrund einer Zweitwohnsitzsteuer kommen, welche sich an der prozentualen Höhe der Nettokaltmiete bemisst. Es kann von Gemeinde zu Gemeinde allerdings zu unterschiedlichen Beträgen führen.
Von essenzieller Bedeutung ist auch die Anmeldung beim Finanzamt. Um einen nahtlosen Übergang zwischen den Finanzämtern zu ermöglichen, sollten man den Umzug in eine andere Stadt dem bisherigen Finanzamt melden. Sollte bei dem Wohnungswechsel weiterhin das gleiche Finanzamt zuständig sein, so reicht es völlig aus, die neue Adresse bei der nächsten Steuererklärung anzugeben.
Besitzt man einen eigenen Pkw, so ist man verpflichtet auch den Umzug bei der zulässigen Kfz-Zulassungsstelle umzumelden, damit die neue Adresse im Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief vermerkt werden kann. Sollte ein Umzug in eine neue Stadt stattgefunden haben, so muss neben der Aktualisierung des Fahrzeugscheins und -briefs sowie die Kenntnisnahme der Kfz - Haftpflichtversicherung außerdem eine elektronische Versicherungsbestätigung letztgenannter mit vorgelegt werden. Aufatmen kann man seit dem 01. Januar 2015 beim bisherigen Nummernschild. Dieses kann man seither ohne Probleme beibehalten und spart dadurch auch zusätzlich einige Kosten.
Weiterhin sollte man die neue Adresse auch bei Banken und Sparkassen hinterlegen. Einige bieten außerdem auch einen Umzugsservice an. Allerdings ist ein Wechsel eines Bankkontos bei einem Umzug nicht zwangsläufig nötig und wird auch in den seltensten Fällen in Erwägung gezogen.
Auch die allseits beliebte GEZ lässt im neuen Heim nicht lange auf sich warten. Einmal im Monat ist der Rundfunkbeitrag zu entrichten. Mittlerweile kann man sich bequem die online um- oder anmelden.
Was viele im Umzugsstress durchaus vergessen, ist einen Nachsendeauftrag bei der Deutschen Post zu hinterlegen, um alle Brief- und Paketsendungen an die neue Adresse zu schicken.
Zusätzlich muss man gegebenenfalls Versorgungsbetriebe für Fernwärme, Strom, Gas und Wasser rechtzeitig innerhalb einer Frist von zwei Wochen kündigen, falls man diese mit dem Umzug zusammen wechseln möchte. Andernfalls sollte man auch diesen die neue Adresse zusenden.
Darüber hinaus ist man auch dafür verantwortlich, den Telefon- und Internetanschluss umzumelden, um am neuen Wohnort ohne große Probleme direkt erreichbar zu sein.
Nach dem Umzug folgt das Ummelden
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- Geschrieben von Redaktion/SAV
- Kategorie: Ratgeber Wohnen